Gericht stoppt Versuch der Vertuschung: Habeck muss Akten zum Atomausstieg herausgeben
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts
Es ist kein Geheimnis mehr, dass Robert Habeck als inkompetenter Politiker ohne Sachkenntnis gilt. Diese Woche wurde dies erneut deutlich, als das Berliner Verwaltungsgericht ihn zwang, dem Magazin „Cicero“ die Akten zur Abschaltung der letzten drei Atomkraftwerke auszuhändigen. Habeck hatte die Hintergründe dieser Entscheidung geheim halten wollen, doch das Gericht entschied, dass die Zurückhaltung der Akten rechtswidrig sei.
Die Folgen der Abschaltung
Nicht nur bei „Cicero“ vermutet man, dass Habeck versucht, Vorbehalte gegen die Abschaltung der AKWs zu vertuschen. Die dramatischen Folgen sind bereits spürbar: Die Strompreise sind explodiert, Deutschland ist auf teuren Stromimport angewiesen und Unternehmen gehen pleite oder verlagern sich ins Ausland. Der Ausstieg aus der Atomenergie wird als eine der wahnwitzigsten Entscheidungen der Regierung angesehen.
Ausblick auf die Zukunft
Die Umfragewerte der Regierung sind bereits katastrophal, und die Enthüllung der Hintergründe zur Abschaltung der Atomkraftwerke könnte den endgültigen Untergang bedeuten. Es bleibt zu hoffen, dass auch die nächste gerichtliche Instanz das Urteil zur Herausgabe der Akten bestätigt und somit für Transparenz und Verantwortlichkeit in der Politik sorgt.
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Gericht vereitelt Vertuschungsversuch: Habeck muss Atomausstieg-Akten rausrücken
Dass Robert Habeck ein inkompetenter Hasardeur ohne Sachkenntnis ist, überrascht niemanden mehr, kam diese Woche aber noch einmal besonders drastisch zum Ausdruck. Das Berliner Verwaltungsgericht zwang ihn und sein Ministerium, dem Magazin „Cicero“ die Akten bezüglich der irrsinnigen Abschaltung der drei letzten Atomkraftwerke auszuhändigen. Die Hintergründe dieser katastrophalen Entscheidung wollte Habeck unbedingt unter Verschluss halten. Zwei Jahre verweigerte sein Ministerium die Herausgabe der Dokumente, wobei es behauptete, deren Inhalt sei geheim. Die Veröffentlichung der Akten hätte „nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen“ innerhalb der Bundesregierung, da man sich sowohl im Inland gegenüber der Opposition als auch gegenüber dem Ausland für den deutschen Atomausstieg rechtfertigen und ihn verteidigen müsse, so die absurde Argumentation. Das Gericht befand die Zurückhaltung der Akten als „rechtswidrig“ und
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