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Ein deutscher Staatsrechtler muss der Schweiz erklären, was sie durch das neue Rahmenabkommen verlieren würde

Published On: 19. Februar 2024 14:51

Andreas Glaser kritisiert das institutionelle Abkommen mit der EU

Die Meinung von Andreas Glaser

Im Interview mit der NZZ widerspricht Andreas Glaser entschieden der Behauptung, dass es sich beim neuen institutionellen Abkommen um eine Fortsetzung des bilateralen Wegs handle. Er betont, dass das Abkommen eine dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge mit der EU bedeuten würde und der Europäische Gerichtshof eine wichtige Rolle spielen könnte. Dies würde das Verhältnis der Schweiz zur EU grundlegend verändern und das Parlament an Bedeutung verlieren lassen.

Die Rolle der Kantonsregierungen

Professor Glaser zeigt sich verwundert über die einhellige Zustimmung der Kantonsregierungen zum EU-Anbindungsvertrag. Er wirft diesen Ignoranz vor und betont, dass die Kantone möglicherweise nicht die Konsequenzen des Abkommens für sich selbst erkennen. Ihr politischer Einfluss würde durch das Abkommen verringert werden, was auch Auswirkungen auf Vernehmlassungen und den Ständerat haben könnte.

Das obligatorische Referendum

Andreas Glaser spricht sich klar für das obligatorische Referendum aus, da dies seiner Meinung nach notwendig ist, um die Zustimmung von Volk und Ständen einzuholen. Er verweist auf Präzedenzfälle wie das Freihandelsabkommen von 1972 und die EWR-Abstimmung von 1992. Eine Entscheidung der Bundesversammlung gegen das obligatorische Referendum wäre seiner Ansicht nach ein Bruch mit der bisherigen Praxis und den demokratischen Grundsätzen.

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Ausgerechnet ein Staatsrechtler aus Deutschland muss der Schweiz erklären, was sie mit dem neuen Rahmenabkommen verlieren würde

-> Zum Interview der NZZ Der Behauptung der Wirtschaftsverbände und deren Agentur Furrerhugi, es handle sich beim neuen institutionellen Abkommen um «Bilaterale III» und damit gewissermassen um eine kontinuierliche Fortsetzung des «bilateralen Wegs», erteilt Andreas Glaser eine deutliche Abfuhr. So sagt der Staatsrechtler wörtlich: «Das Abkommen würde die dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge bringen, zudem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) neu eine wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben.» Das Parlament würde «spürbar an Bedeutung verlieren», denn es könnte lediglich noch die Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen. Dazu Glaser: «Mir scheint, dass man sich über die institutionelle Tragweite des Abkommens nicht überall im

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