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Wie Nancy Faeser das Grundgesetz zerstört, um an der Macht zu bleiben

Published On: 19. Februar 2024 12:01

Kritik an den Regierungsschutzgesetzen

Die Regierungsschutzgesetze von Nancy Faeser werden vom Staatsrechtler Rupert Scholz als demokratiewidrig bezeichnet. Zusammen mit dem Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang plant Faeser, in grundgesetzlich garantierte Freiheiten einzugreifen.

Änderungen im Verfassungsschutzgesetz

Bundesinnenministerin Nancy Faeser plant Änderungen im Verfassungsschutzgesetz, um den Inlandsgeheimdienst zu ermächtigen, die Konten von „Extremisten“ zu überwachen, auch ohne konkrete Straftaten oder Hinweise auf Gewaltbereitschaft. Das „Gefährdungspotenzial“ für die Demokratie und der „gesellschaftliche Einfluss“ sollen dabei ausschlaggebend sein.

Kritik an den Plänen von Faeser und Paus

Staatsrechtler Rupert Scholz kritisiert die Pläne von Nancy Faeser und der Familienministerin Lisa Paus als verfassungswidrig. Er ruft dazu auf, sich gegen die Einschränkung der Grundrechte zu wehren und vor Gericht zu klagen. Die Versuche, nicht-gewalttätige Nicht-Straftäter zu verfolgen, stoßen auf Widerstand und werden als bedenklich eingestuft.

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Wie Nancy Faeser für den Machterhalt das Grundgesetz pulverisiert

„Demokratiewidrig!“ nennt Staatsrechtler Rupert Scholz die Regierungsschutzgesetze von Nancy Faeser. „Zusammen mit dem politisierenden und ideologisierenden Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang will Frau Faeser jetzt in grundgesetzlich garantierte Freiheiten eingreifen.“ IMAGO / Future Image „Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.“ Das ist ein Satz aus einem Schulbuch von 1970, im damaligen Westteil von Berlin, im Fach Gemeinschaftskunde. So wurde uns Kindern damals das Grundgesetz erklärt. Die Zeiten sind vorbei. Denn Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Verfassungsschutzgesetz ändern. Deutschlands Inlandsgeheimdienst soll künftig die Konten von „Extremisten“ ausdrücklich auch dann ausforschen dürfen, wenn keine Straftaten begangen wurden und es keine Hinweise auf Gewaltbereitschaft gibt. Ausschlaggebend soll stattdessen das „Gefährdungspotenzial“ für die Demokratie sein – und der „gesellschaftliche Einfluss“. Das Ganze ist

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