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Bußgeldverfahren für fehlenden Masernimpfnachweis bei Schulkindern sollten ausgesetzt werden

Published On: 20. Februar 2024 18:19

Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zur Masernimpfpflicht

Neue Entwicklung im Bussgeldverfahren

Eltern, die ein Bussgeld zahlen sollen, weil sie ihre schulpflichtigen Kinder nicht gegen Masern haben impfen lassen, dürfen vorerst aufatmen. Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein solches Bussgeldverfahren auf Eis gelegt werden muss, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig über die Masernimpfpflicht für Schulkinder entschieden hat.

Rechtliche Unsicherheit bei Masern-Bussgeldverfahren

Die Rechtsanwältin Ellen Rohring und Masern-Impfblocker.de berichten, dass es bisher keine eindeutige Rechtsprechung zu den Masern-Bussgeldverfahren gibt. Die Frage, ob eine Masernimpfpflicht für Schulkinder besteht, ist noch nicht abschließend geklärt. Das Oberlandesgericht Celle hat die Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ausgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen hat.

Wichtige Schritte für Betroffene

Es ist entscheidend, dass Betroffene die Aussetzung des Bussgeldverfahrens beantragen. Dafür müssen sie den entsprechenden Schriftsatz des OLG Celle im Rahmen des Verfahrens vorlegen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zeigt, dass die Frage nach einer möglichen Impfpflicht für Schulkinder noch nicht abschließend geklärt ist und Betroffene ihre Rechte wahrnehmen sollten.

Original Artikel Teaser

Bussgeldverfahren wegen fehlendem Masernimpfung-Nachweis bei Schulkindern sind auszusetzen

Veröffentlicht am 20. Februar 2024 von TE. Eltern, die ein Bussgeld zahlen sollen, weil sie ihre schulpflichtigen Kinder nicht gegen Masern haben impfen lassen, dürfen aufatmen. So hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass ein solches Bussgeldverfahren auf Eis gelegt werden müsse, bis das Bundesverfassungsgericht zu § 20 IfSG endgültig entschieden hat, ob es für Schulkinder eine Masernimpfpflicht gibt (Az: NZS 2 ORbs 7/24; 2203 Js 27474/23). Darüber berichten die Anwältin Ellen Rohring und Masern-Impfblocker.de. Rohring: «In Bezug auf die Masern-Bussgeldverfahren gab es leider bis jetzt noch keine obergerichtliche Hinweise. Die Rechtsprechung zu diesen Verfahren ist noch uneinheitlich. Ein aktuelles Problem besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht noch keinen massgeblichen Beschluss bezüglich der Masernimpfpflicht für Schulkinder gefällt hat. Da bereits für Vorschulkinder entschieden wurde

Details zu Bussgeldverfahren wegen fehlendem Masernimpfung-Nachweis bei Schulkindern sind auszusetzen

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