Bußgeldverfahren für fehlenden Nachweis der Masernimpfung bei Schulkindern sollten ausgesetzt werden
Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zu Masernimpfungen
Neue Entwicklung im Masern-Bussgeldverfahren
Veröffentlicht am 20. Februar 2024 von TE. Eltern, die ein Bussgeld zahlen sollen, weil sie ihre schulpflichtigen Kinder nicht gegen Masern haben impfen lassen, dürfen aufatmen. Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass solche Verfahren vorerst ausgesetzt werden, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig über die Masernimpfpflicht für Schulkinder entschieden hat.
Uneinheitliche Rechtsprechung zu Masern-Bussgeldverfahren
Die Anwältin Ellen Rohring und Masern-Impfblocker.de berichten, dass es bisher keine einheitliche Rechtsprechung zu den Masern-Bussgeldverfahren gibt. Da das Bundesverfassungsgericht noch keine klare Entscheidung zur Impfpflicht für Schulkinder getroffen hat, könnten die Bussgeldbescheide möglicherweise rechtswidrig sein. Das Oberlandesgericht Celle hat daher die Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde vorerst ausgesetzt.
Wichtigkeit der Aussetzung des Bussgeldverfahrens
Masern-Impfblocker.de und Rohring betonen die Bedeutung, die Aussetzung des Bussgeldverfahrens zu beantragen. Betroffene sollten den Schriftsatz des OLG Celle im Rahmen des Verfahrens vorlegen und die Aussetzung bei der Bussgeldbehörde, dem Amtsgericht oder dem OLG beantragen. Es ist entscheidend, dass die rechtlich erlaubte Entscheidung gegen die Masern-Impfung nicht mit einem Bußgeld belegt wird, solange keine klare Impfpflicht für Schulkinder besteht
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Bussgeldverfahren wegen fehlendem Masernimpfung-Nachweis bei Schulkindern sind auszusetzen
Veröffentlicht am 20. Februar 2024 von TE. Eltern, die ein Bussgeld zahlen sollen, weil sie ihre schulpflichtigen Kinder nicht gegen Masern haben impfen lassen, dürfen aufatmen. So hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass ein solches Bussgeldverfahren auf Eis gelegt werden müsse, bis das Bundesverfassungsgericht zu § 20 IfSG endgültig entschieden hat, ob es für Schulkinder eine Masernimpfpflicht gibt (Az: NZS 2 ORbs 7/24; 2203 Js 27474/23). Darüber berichten die Anwältin Ellen Rohring und Masern-Impfblocker.de. Rohring: «In Bezug auf die Masern-Bussgeldverfahren gab es leider bis jetzt noch keine obergerichtliche Hinweise. Die Rechtsprechung zu diesen Verfahren ist noch uneinheitlich. Ein aktuelles Problem besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht noch keinen massgeblichen Beschluss bezüglich der Masernimpfpflicht für Schulkinder gefällt hat. Da bereits für Vorschulkinder entschieden wurde
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