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KZ-Witze“: Henryk M. Broder kritisiert ZDF-Entertainer Böhmermann!

Published On: 20. Februar 2024 12:58

Strafanzeigen gegen Jan Böhmermann

Die Staatsanwaltschaft Mainz bestätigte, dass gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann, der ein Jahresgehalt von 651.000 Euro erhält, „mehrere Strafanzeigen“ eingegangen sind, unter anderem wegen Volksverhetzung. In die Debatte um den öffentlich-rechtlichen Pöbelclown hat sich nun auch der Publizist Henryk M. Broder eingeschaltet.

Kritik von Henryk M. Broder

Broder bezeichnete Böhmermanns Aufruf, „einfach mal ein paar Nazis (zu) keulen“, als Grenzüberschreitung zwischen KZ-Humor und Veterinärmedizin. In einem Artikel in der „Welt“ schrieb Broder über die Sendung vom vergangenen Freitag (16. Februar). Seine Eltern haben die Schrecken des Holocaust überlebt, was seine Kritik an Böhmermanns Äußerungen besonders stark macht.

Strafrechtliche Konsequenzen?

Es bleibt abzuwarten, ob Böhmermanns kontroverser Aufruf strafrechtliche Konsequenzen haben wird. Die Staatsanwaltschaft Mainz prüft aufgrund der eingegangenen Strafanzeigen die Möglichkeit eines Ermittlungsverfahrens. Es wird betont, dass Böhmermanns Äußerungen im Kontext betrachtet werden müssen, wie es von der Justizbehörde vorsorglich angemerkt wurde.

Original Artikel Teaser

„KZ-Humor“: Henryk M. Broder knöpft sich ZDF-Pöbelclown Böhmermann vor!

Gegen den ZDF-Linksextremisten Jan Böhmermann (651.000 Euro Zwangsgebühren-Jahresgehalt) seien „mehrere Strafanzeigen“ u.a. wegen Volksverhetzung eingegangen, bestätigte die Staatsanwaltschaft Mainz. In die Debatte um den öffentlich-rechtlichen Pöbelclown hat sich jetzt auch der Publizist Henryk M. Broder eingeschaltet.  Böhmermanns Aufruf, „einfach mal ein paar Nazis (zu) keulen‘, bewegte sich im Grenzbereich zwischen KZ-Humor und Veterinärmedizin“, schreibt Broder in der „Welt“ über die Sendung am vergangenen Freitag (16. Februar). Die Mutter des liberal-konservativen jüdischen Autors überlebte die Todesmärsche von Auschwitz, sein Vater das KZ Buchenwald. Die Idee des Keulens von Tieren auf Menschen zu übertragen, könnte Broder zufolge „auch als eine Maßnahme gegen ‚lebensunwertes Leben‘ verstanden werden.“ Ob Böhmermanns kaum verklausulierter Mordaufruf strafrechtliche Konsequenzen haben wird, ist offen. Die Staatsanwaltschaft Mainz „prüft“ aufgrund

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