Neuer Rekord: Anteil der Ausländer in Österreich erreicht 19,7 Prozent
Ausländeranteil in Österreich
Am Anfang des Jahres 2024 betrug der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung in Österreich 19,7 Prozent, was etwa 1,8 Millionen Menschen entsprach. Dies markierte einen neuen Höchststand, nachdem der Ausländeranteil in den vorangegangenen Jahren kontinuierlich gestiegen war. Diese Daten werden aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) erhoben.
Verteilung der ausländischen Bevölkerung
Die Verteilung der 1,765 Millionen Personen mit ausländischem Geburtsort in Österreich sah wie folgt aus: Wien: 35,4 Prozent, Oberösterreich: 16,0 Prozent, Niederösterreich: 12,2 Prozent. Die Top-Herkunftsländer seit 2015 blieben in den meisten Bundesländern unverändert: Deutschland, Bosnien-Herzegowina und die Türkei.
Ukrainische Geflüchtete in Österreich
Mittlerweile leben etwa 80.000 Ukrainer in Österreich, wobei nur etwa 16.000 von ihnen für ihren Lebensunterhalt arbeiten. Ukrainische Geflüchtete, die nach Österreich gekommen sind, sind im Allgemeinen hochgebildet, suchen jedoch weniger aktiv nach Arbeit und haben geringere Rückkehrwünsche, je weiter sie sich im Westen Europas befinden. Forscher haben festgestellt, dass 66 Prozent der Geflüchteten in der Krakauer Stichprobe und sogar 83 Prozent in der Wiener Stichprobe einen tertiären Bildungsabschluss haben.
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Neuer Höchststand: Ausländeranteil in Österreich steigt auf 19,7 Prozent
20 Feb. 2024 10:25 Uhr Bald ist jeder Zweite ein Ausländer: Österreichs Ausländeranteil erreicht mit 19,7 Prozent einen neuen Höchststand. Ukrainer in Österreich sind wenig aktiv bei der Jobsuche – Hochqualifizierte Geflüchtete zeigen geringeres Interesse an der Arbeitsmarktintegration. Zu Beginn des Jahres 2024 betrug der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung in Österreich 19,7 Prozent, was etwa 1,8 Millionen Menschen entsprach. Dies markierte einen neuen Höchststand, nachdem der Ausländeranteil in den vorangegangenen Jahren kontinuierlich gestiegen war. Diese Daten werden aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) erhoben. In Österreich ist die doppelte Staatsbürgerschaft – mit wenigen Ausnahmen – nicht möglich: Ausländer, die die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen möchten, müssen innerhalb von zwei Jahren ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben, um die österreichische zu erhalten. Gleichzeitig
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