Sicher als rechtsextrem eingestuft“: Stürzt das Lügengebäude von Faeser und Haldenwang gegen die AfD ein
Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
Am 12./13. März wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster unter dem Aktenzeichen 5 A 1218/22 darüber verhandeln, ob das Bundesamt des Verfassungsschutzes die AfD weiterhin als rechtsextremen „Verdachtsfall“ behandeln darf. Die Frage dreht sich um den Einsatz von V-Leuten und Fake-Accounts, um die Partei zu überwachen und zu diffamieren.
Verwendung von V-Leuten in der AfD
Es ist bekannt, dass auch in der AfD V-Leute aktiv sind, die vom Verfassungsschutz bezahlt werden. Die Verfassungsschutzämter dürfen jedoch keine Mandatsträger anwerben und V-Leute dürfen keinen steuernden Einfluss auf die Partei haben. Die AfD-Anwälte fordern Aufklärung darüber, ob V-Leute in der Partei tatsächlich steuernden Einfluss nehmen.
Fake-Accounts als Beweismittel
Der Verfassungsschutz betreibt im Internet Fake-Accounts, die angebliche Beweise gegen die AfD liefern sollen. Diese „virtuellen Agenten“ dürfen sogar Straftaten begehen. Die AfD-Anwälte argumentieren, dass der Verfassungsschutz seine Behauptungen über die Radikalität der AfD hauptsächlich auf Informationen aus sozialen Medien und Chatgruppen stützt, die möglicherweise manipuliert sind.
Original Artikel Teaser
„Gesichert rechtsextremistisch“: Bricht das Lügen-Kartenhaus von Faeser und Haldenwang gegen die AfD zusammen?
Neue Runde im Rechtsstreit der AfD gegen den Verfassungsschutz: Am 12./13. März verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster unter dem Aktenzeichen 5 A 1218/22 darüber, ob das Kölner Bundesamt, also der Inlandsgeheimdienst von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die Partei weiter ausforschen und öffentlich als rechtsextremen „Verdachtsfall“ anprangern darf. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob der Verfassungsschutz rechtswidrig V-Leute einsetzt und mit Fake-Accounts im Internet angebliche Beweise für eine „gesichert rechtsextremistische“ Einstufung herbeikonstruiert. In dem Berufungsverfahren der AfD und der Jungen Alternative (JA) muss das OVG Münster brisante Fragen klären – vor allem: Wie stark ist die AfD mit sogenannten V-Leuten durchsetzt? Gemeint sind Parteimitglieder, die als Spitzel mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten und von diesem unter der Hand bezahlt werden.