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Sicherheitsrechtsextremismus“: Fällt das Lügengebäude von Faeser und Haldenwang gegen die AfD zusammen

Published On: 20. Februar 2024 11:58

Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster

Am 12./13. März wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster unter dem Aktenzeichen 5 A 1218/22 über die Frage verhandeln, ob der Verfassungsschutz die AfD weiterhin als rechtsextremen „Verdachtsfall“ behandeln darf. Im Mittelpunkt steht die Verwendung von V-Leuten und Fake-Accounts zur Einstufung der Partei als rechtsextremistisch.

Brisante Fragen zur Rolle von V-Leuten in der AfD

Das OVG Münster muss klären, inwieweit die AfD mit V-Leuten durchsetzt ist, die vom Verfassungsschutz bezahlt werden. Obwohl die Anwerbung von Mandatsträgern und ein steuernder Einfluss auf die Partei gesetzlich verboten sind, gibt es Hinweise darauf, dass V-Leute in der AfD aktiv sind.

Verdacht auf Manipulation durch Fake-Accounts

Der Verfassungsschutz betreibt im Internet Fake-Accounts, die angebliche Beweise gegen die AfD liefern sollen. Es besteht der Verdacht, dass diese virtuellen Agenten auch in Chatgruppen aktiv sind, die als Quellen für die Einschätzung der AfD als rechtsextremistisch dienen. Die politisch Verantwortlichen haben bisher keine klare Antwort auf diese Vorwürfe gegeben.

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„Gesichert rechtsextremistisch“: Bricht das Lügen-Kartenhaus von Faeser und Haldenwang gegen die AfD zusammen?

Neue Runde im Rechtsstreit der AfD gegen den Verfassungsschutz: Am 12./13. März verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster unter dem Aktenzeichen 5 A 1218/22  darüber, ob das Kölner Bundesamt, also der Inlandsgeheimdienst von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die Partei weiter ausforschen und öffentlich als rechtsextremen „Verdachtsfall“ anprangern darf. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob der Verfassungsschutz rechtswidrig V-Leute einsetzt und mit Fake-Accounts im Internet angebliche Beweise für eine „gesichert rechtsextremistische“ Einstufung herbeikonstruiert. In dem Berufungsverfahren der AfD und der Jungen Alternative (JA) muss das OVG Münster brisante Fragen klären – vor allem: Wie stark ist die AfD mit sogenannten V-Leuten durchsetzt?  Gemeint sind Parteimitglieder, die als Spitzel mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten und von diesem unter der Hand bezahlt werden.

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