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Sicherheitsrechtsextremismus“: Stürzt das Lügengebäude von Faeser und Haldenwang gegen die AfD ein

Published On: 20. Februar 2024 11:58

Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster

Ein neues Kapitel im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz wird am 12. und 13. März vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster aufgeschlagen. Es wird darüber verhandelt, ob das Bundesamt in Köln, der Inlandsgeheimdienst unter Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die Partei weiterhin als rechtsextremen „Verdachtsfall“ untersuchen und öffentlich anprangern darf.

Frage nach dem Einsatz von V-Leuten

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob der Verfassungsschutz unrechtmäßig V-Leute einsetzt und mit gefälschten Online-Accounts angebliche Beweise für eine „gesichert rechtsextremistische“ Einstufung konstruiert. Die AfD und die Junge Alternative (JA) fordern Klarheit darüber, inwieweit die Partei mit V-Leuten durchsetzt ist und ob diese einen steuernden Einfluss auf die Partei ausüben dürfen.

Verdacht auf Manipulation durch Fake-Accounts

Ein weiterer Aspekt des Verfahrens betrifft die Verwendung von Fake-Accounts durch den Verfassungsschutz, um angebliche Beweise gegen die AfD und ihre Jugendorganisation zu stützen. Diese „virtuellen Agenten“ dürfen sogar Straftaten wie Volksverhetzung begehen. Die AfD-Anwälte argumentieren, dass der Verfassungsschutz sich in seinem Gutachten über die Radikalität der AfD hauptsächlich auf Informationen aus sozialen Medien und Chatgruppen stützt, die möglicherweise manipuliert sind.

Original Artikel Teaser

„Gesichert rechtsextremistisch“: Bricht das Lügen-Kartenhaus von Faeser und Haldenwang gegen die AfD zusammen?

Neue Runde im Rechtsstreit der AfD gegen den Verfassungsschutz: Am 12./13. März verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster unter dem Aktenzeichen 5 A 1218/22  darüber, ob das Kölner Bundesamt, also der Inlandsgeheimdienst von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die Partei weiter ausforschen und öffentlich als rechtsextremen „Verdachtsfall“ anprangern darf. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob der Verfassungsschutz rechtswidrig V-Leute einsetzt und mit Fake-Accounts im Internet angebliche Beweise für eine „gesichert rechtsextremistische“ Einstufung herbeikonstruiert. In dem Berufungsverfahren der AfD und der Jungen Alternative (JA) muss das OVG Münster brisante Fragen klären – vor allem: Wie stark ist die AfD mit sogenannten V-Leuten durchsetzt?  Gemeint sind Parteimitglieder, die als Spitzel mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten und von diesem unter der Hand bezahlt werden.

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