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Verbot von COMPACT: Ein historisch einmaliger Angriff auf die Pressefreiheit

Published On: 20. Februar 2024 6:12

Das Verkaufsverbot gegen COMPACT-Magazin

Das Verkaufsverbot gegen COMPACT-Magazin ist seit letzter Woche in Kraft – aber immerhin gilt es noch nicht überall. „Es liegen keine Informationen vor, wonach einzelne Ausgabe des Magazins COMPACT oder das Magazin als solches auf dem Index stehen oder durch die zuständigen Behörden verboten wurden“. So begründete Kai Albrecht, Geschäftsführer des Gesamtverbandes Pressegroßhandel, diese Woche, warum sich die von ihm vertretene Vereinigung dem Verkaufsboykott gegen COMPACT nicht anschließt.

Der Boykott durch Einzelhandelsketten

Die großen Einzelhandelsketten haben letzte Woche die Linie des Gesamtverbandes Pressegroßhandel verlassen und das deutsche Presserecht in die Tonne getreten: In den wichtigsten Kiosken in der BRD gibt es COMPACT also nicht mehr zu kaufen. Der Branchendienst „Über Medien“ kommentierte: „ Die Aktion ist sicher auch eine Folge der Correctiv-Recherche über das ‚Geheimtreffen‘ von ‚Remigrations‘-Fantasten in Potsdam und der dadurch ausgelösten Demonstrationen gegen Rechtsextremismus.“ Immer offensichtlicher wird, wie die Potsdamer Gruselgeschichte benutzt wird, um gegen die gesamte Opposition vorzugehen.

Die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“

Die großen Handelsketten begründen ihren COMPACT-Boykott mit der Einstufung des Magazins als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz. Nur: Diese Einstufung liegt zwei Jahre zurück. Und bisher, so regelt es das Presserecht, war eine Geheimdiensteinstufung auch noch nie ein Grund gewesen, eine Publikation vom Markt auszuschließen. Was jetzt versucht wird, die VS-Einstufung als Maßstab für ein Verkaufsverbot zu nehmen, ist in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie vorgekommen!

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COMPACT Verbot: Historisch einmaliger Angriff auf die Pressefreiheit

Das Verkaufsverbot gegen COMPACT-Magazin ist seit letzter Woche in Kraft – aber immerhin gilt es noch nicht überall. „Es liegen keine Informationen vor, wonach einzelne Ausgabe des Magazins COMPACT oder das Magazin als solches auf dem Index stehen oder durch die zuständigen Behörden verboten wurden“. So begründete Kai Albrecht, Geschäftsführer des Gesamtverbandes Pressegroßhandel,  diese Woche, warum sich die von ihm vertretene Vereinigung dem Verkaufsboykott gegen COMPACT nicht anschließt. Diese Positionierung ist erfreulich, aber sie nützt nicht viel. Denn die großen Einzelhandelsketten, die die Verkaufsstellen an Bahnhöfen, Flughäfen und weiteren Knotenpunkten beherrschen, haben letzte Woche diese Linie des Gesamtverbandes Pressegroßhandel verlassen und das deutsche Presserecht – und damit Artikel 5 Grundgesetz, Meinungs- und Pressefreiheit – in die Tonne getreten: In den

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