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EU reduziert die Höchstwerte für Feinstaub, Stickstoff- und Schwefeldioxid

Published On: 21. Februar 2024 7:00

Neue EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe

Niedrigere Grenzwerte für Feinstaub und Schwefeldioxid

Für bestimmte Feinstaubpartikel sowie Schwefeldioxid sollen die Grenzwerte halbiert werden. Laut zeit.de sollen in der EU künftig niedrigere Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe gelten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder haben sich auf neue Höchstgrenzen für Feinstaub, Stickstoffdioxid (NO₂) und Schwefeldioxid (SO₂) geeinigt. Das Europaparlament teilte mit, dass mit den neuen Regeln das Risiko von Gesundheitsschäden minimiert werden soll. Bürger sollen einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie aufgrund nicht eingehaltener Grenzwerte krank werden.

Auswirkungen von Feinstaub und Schwefeldioxid

Die Grenzwerte für bestimmte Feinstaubpartikel sowie Schwefeldioxid sollen halbiert werden, da diese Schadstoffe einen großen Einfluss auf die Gesundheit haben. Besonders Feinstaubpartikel unter 2,5 Mikrometer sind gefährlich, da sie sich in der Lunge ablagern und sogar bis ins Gehirn gelangen können. Die neuen Regeln sollen den EU-Aktionsplan „Null Schadstoffe“ in Luft, Wasser und Boden vorantreiben, den die Kommission im Jahr 2021 vorgestellt hat. Obwohl die Luft in der EU in den letzten Jahrzehnten durch gesenkte Grenzwerte sauberer geworden ist, beeinträchtigen Schadstoffe immer noch die Gesundheit und die Umwelt schwer.

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EU senkt Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoff- und Schwefeldioxid

Für bestimmte Feinstaubpartikel sowie Schwefeldioxid sollen die Grenzwerte halbiert werden. „In der EU sollen künftig niedrigere Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe gelten“, meldet zeit.de. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder hätten sich auf neue Höchstgrenzen unter anderem für Feinstaub, Stickstoffdioxid (NO₂) und Schwefeldioxid (SO₂) verständigt, habe das Europaparlament mitgeteilt.  Mit den neuen Regeln wollle die EU das Risiko von Gesundheitsschäden minimieren. Bürger sollten demnach einen Anspruch auf Entschädigung bekommen, wenn sie wegen nicht eingehaltener Grenzwerte krank werden. Für bestimmte Feinstaubpartikel sowie Schwefeldioxid sollen die Grenzwerte halbiert werden, heißt es weiter. Beide Schadstoffe hätten Forschungen zufolge einen besonders großen Einfluss auf die Gesundheit, habe das Europaparlament mitgeteilt. Besonders Feinstaubpartikel der Kategorie unter 2,5 Mikrometer seien gefährlich, weil sie sich in der Lunge ablagern und zudem in den

Details zu EU senkt Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoff- und Schwefeldioxid

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