Gericht prüft das Ausmaß der Unterwanderung der AfD durch den Verfassungsschutz
Untersuchung der AfD-Unterwanderung durch den Verfassungsschutz
Rechtsstreit zwischen AfD und Verfassungsschutz
Im Rechtsstreit zwischen AfD und Verfassungsschutz will das Oberverwaltungsgericht Münster klären, bis zu welchem Grad die AfD durch Spitzel des Verfassungsschutzes unterwandert wurde. Diese Frage war bereits 2003 entscheidend im Verbotsverfahren der NPD. Das Gericht wird nun darüber entscheiden, ob der Verfassungsschutz die AfD weiterhin als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf.
Einfluss der V-Leute auf die AfD
Es ist bekannt, dass der Verfassungsschutz eine beträchtliche Anzahl von V-Leuten in der AfD rekrutiert hat. In Brandenburg gibt es laut dem Leiter des Landesamts eine zweistellige Zahl von V-Leuten in der AfD. Vor Gericht wird geklärt werden müssen, ob diese Spitzel einen steuernden Einfluss auf die Partei hatten, ähnlich wie im Verbotsverfahren der NPD im Jahr 2003.
Rolle der virtuellen Agenten und Radikalisierung
Die massenhafte Unterwanderung der AfD durch den Verfassungsschutz wirft auch Fragen zur Radikalisierung auf. Virtuelle Agenten, die sich im Internet als Rechtsextreme ausgeben, könnten einen Beitrag zur Radikalisierung bestimmter Chatgruppen geleistet haben. Der Verfassungsschutz muss vor Gericht versichern, dass keine Abgeordneten angeworben wurden und die Relevanz der V-Leute-Frage klären. Es bleibt abzuwarten, wie das Oberverwaltungsgericht Münster in diesem Fall entscheiden wird
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Gericht will Ausmaß der Unterwanderung der AfD durch Verfassungsschutz prüfen
Im Rechtsstreit zwischen AfD und Verfassungsschutz will das Oberverwaltungsgericht Münster klären, bis zu welchem Grad die AfD durch Spitzel des Verfassungsschutzes unterwandert wurde. An dieser Frage scheiterte 2003 bereits das Verbotsverfahren der NPD. IMAGO / Bihlmayerfotografie Bis zu welchem Grad ist die AfD durch V-Leute unterwandert? Die Beantwortung dieser Frage wird am 12. und 13. März in Münster das Oberverwaltungsgericht beschäftigen, denn vom Entscheid der Richter wird abhängen, ob der Verfassungsschutz auch weiterhin die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall bezeichnen darf. Es ist nicht einmal mehr ein offenes Geheimnis, dass der Verfassungsschutz eine beträchtliche Zahl von Parteimitgliedern für seine Zwecke anwerben konnte. Bereits 2020 offenbarte der Leiter des Brandenburger Landesamts, Jörg Müller, dass man sich über die Anwerbung von AfD-Mitgliedern in
Details zu Gericht will Ausmaß der Unterwanderung der AfD durch Verfassungsschutz prüfen