Schweizer Epidemiegesetz: Gefahr, dass Notstand zur Dauereinrichtung wird
Revision des Epidemiegesetzes in der Schweiz
Die aktuellen Coronamassnahmen in der Schweiz
Am 21. Februar 2024 veröffentlichte DF einen Artikel über die Coronamassnahmen in der Schweiz. Diese ruhten auf drei Pfeilern: dem Epidemiegesetz von 1970 in der Form von 2016, dem Covid-Gesetz und notrechtlichen Bestimmungen. Als der Bundesrat das Covid-Gesetz verlängern wollte, entstand die Frage nach seiner Kompetenz, eigenständig Zwangsmassnahmen wie die Zertifikatspflicht zu ergreifen.
Die geplante Gesetzesrevision
Der Bundesrat schlägt eine Revision des Epidemiegesetzes vor, um dauerhaft die Kompetenz zu erhalten, während der Pandemie ergriffene Massnahmen zu verhängen und aufzuheben. Diese Massnahmen reichen von Kontaktverboten bis zur Impfpflicht für medizinisches Personal. Mit der Gesetzesrevision könnte der Bundesrat auch Massnahmen wie Lockdowns, Contact-Tracing und Einschränkungen im öffentlichen Verkehr anordnen.
Kritik an der Gesetzesrevision
Die geplante Gesetzesrevision gefährdet die Gewaltentrennung und den Schutz der Grundrechte in der Schweiz. Das Bundesgericht argumentierte während der Coronazeit, dass die Regierung in Pandemiezeiten über einen erweiterten Ermessensspielraum verfüge. Die Revision des Epidemiegesetzes würde es dem Bundesrat ermöglichen, scharfe Eingriffe in die individuelle Freiheit vorzunehmen, ohne dass diese gerichtlich überprüft werden könnten.
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Schweizer Epidemiegesetz: Notrecht droht Dauerzustand zu werden
Veröffentlicht am 21. Februar 2024 von DF. In der Schweiz ruhten die Coronamassnahmen auf drei Pfeilern: Einerseits dem Epidemiegesetz von 1970 in der Form von 2016, andererseits dem Covid-Gesetz, das per Dringlichkeit in Kraft gesetzt und mehrmals verlängert wurde, und drittens notrechtlichen Bestimmungen. Als im letzten Jahr der Bundesrat das Covid-Gesetz ein weiteres Mal verlängern wollte, stand die Frage im Raum, warum der Bundesrat weiterhin die Kompetenz haben soll, in Eigenregie Zwangsmassnahmen wie die Zertifikatspflicht zu ergreifen. Immerhin sagte selbst dieses Gremium, dass sich eine erneute Anwendung dieser Massnahmen nicht aufdrängen würde. Von massnahmenkritischer Seite wurde diese Verlängerung als Zwängerei empfunden. Deshalb wurde von dieser Seite das Referendum ergriffen, mit dem eine Volksabstimmung ausgelöst wurde – die dann zuungunsten der Massnahmenkritiker ausfiel.
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