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SPÖ-Bürgermeister, der wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wurde, regiert unbeeindruckt weiterhin

Published On: 21. Februar 2024 16:16

Bürgermeister vor Gericht

Vor etwa einem Jahr musste sich der SPÖ-Bürgermeister von Deutschlandsberg, Josef Wallner, vor Gericht verantworten. Ihm wurde Amtsmissbrauch vorgeworfen, da er während der Corona-Pandemie angeblich Genehmigungen für ein Gastgewerbe unrechtmäßig ausgestellt haben soll. Zudem wurde ihm vorgeworfen, die Vermögensrechte der Stadt geschädigt zu haben, indem er einem befreundeten Wirt keine Gebühren für Bescheide in Rechnung stellte.

Urteil und Reaktionen

In erster Instanz wurde Wallner zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro und einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Nach Berufung wurde die bedingte Haftstrafe in zweiter Instanz aufgehoben, und das rechtskräftige Urteil lautete auf 21.000 Euro Geldstrafe. Staatsanwalt und Richter bezeichneten den Fall als Freunderlwirtschaft und kritisierten, dass Bürgermeister nicht ungestraft handeln dürfen. Trotz des Urteils bleibt Wallner im Amt, was bei vielen Bürgern auf Unverständnis stößt.

Reaktionen aus der Politik

Obwohl Wallner rechtskräftig verurteilt wurde, denkt er nicht an einen Rücktritt und erhält Unterstützung von seiner Partei. Die FPÖ kritisiert die unterschiedlichen Maßstäbe, die bei Ermittlungen gegen Politiker angelegt werden. Während gegen FPÖ-Politiker bereits bei geringen Verdachtsmomenten großes mediales Aufsehen erregt wird, bleibt die Situation um Wallner weitgehend unbeachtet. Diese Doppelmoral in der Berichterstattung wirft Fragen auf und zeigt, dass nicht alle Politiker gleich behandelt werden.

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Wegen Amtsmissbrauchs verurteilter SPÖ-Bürgermeister regiert munter weiter

Vor rund einem Jahr musste sich Deutschlandsbergs (Steiermark) SPÖ-Bürgermeister Josef Wallner vor Gericht verantworten, ihm wurde Amtsmissbrauch vorgeworfen. Wallner soll in Zeiten der Corona-Pandemie Genehmigungen eines Gastgewerbes rechtswidrig ausgestellt haben. Außerdem hätte der Bürgermeister die Vermögensrechte der Stadt geschädigt, weil er es unterließ, dem vermeintlich befreundeten Wirt des betroffenen Lokals die Gebühren für Bescheide vorschreiben zu lassen. Dafür wurde Wallner in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt, wogegen der Beschuldigte Berufung einlegte. Dieser wurde teilweise stattgegeben: Die bedingte Freiheitsstrafe wurde im Jänner 2024 in zweiter Instanz aufgehoben. Das somit rechtskräftige Urteil lautete 21.000 Euro Geldstrafe für Wallner. Staatsanwalt sieht “Fall von Freunderlwirtschaft” „Es ist ein Fall von Freunderlwirtschaft“, zeigte sich

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