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Verurteilter SPÖ-Bürgermeister wegen Amtsmissbrauchs regiert unbeeindruckt weiter

Published On: 21. Februar 2024 16:16

SPÖ-Bürgermeister Josef Wallner vor Gericht in Deutschlandsberg

Vor etwa einem Jahr musste sich der SPÖ-Bürgermeister Josef Wallner aus Deutschlandsberg (Steiermark) vor Gericht verantworten, da ihm Amtsmissbrauch vorgeworfen wurde. Wallner soll während der Corona-Pandemie Genehmigungen für ein Gastgewerbe unrechtmäßig ausgestellt haben und die Vermögensrechte der Stadt geschädigt haben, indem er es versäumte, dem Wirt des betroffenen Lokals Gebühren für Bescheide zu berechnen.

Rechtskräftiges Urteil und Kritik am Verhalten des Bürgermeisters

In erster Instanz wurde Wallner zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro und einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Nachdem er Berufung eingelegt hatte, wurde die bedingte Haftstrafe in zweiter Instanz aufgehoben und das rechtskräftige Urteil lautete auf 21.000 Euro Geldstrafe. Staatsanwalt und Richterin kritisierten den Fall als Freunderlwirtschaft und betonten, dass Bürgermeister nicht straffrei handeln dürfen.

Kritik an unterschiedlichen Maßstäben in der Politik

Trotz des rechtskräftigen Urteils denkt Wallner nicht an einen Rücktritt und erhält Unterstützung von seiner Partei. Die FPÖ kritisiert die unterschiedlichen Maßstäbe, die bei Ermittlungen gegen Politiker angewendet werden, und verweist auf die Medienberichterstattung. Während gegen FPÖ-Politiker bereits bei Ermittlungen eine breite Berichterstattung erfolgt, wird das Verhalten des SPÖ-Bürgermeisters in Deutschlandsberg weniger thematisiert. Diese Diskrepanz wirft Fragen zur Neutralität der Medien und zur Gerechtigkeit in der Politik auf.

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Wegen Amtsmissbrauchs verurteilter SPÖ-Bürgermeister regiert munter weiter

Vor rund einem Jahr musste sich Deutschlandsbergs (Steiermark) SPÖ-Bürgermeister Josef Wallner vor Gericht verantworten, ihm wurde Amtsmissbrauch vorgeworfen. Wallner soll in Zeiten der Corona-Pandemie Genehmigungen eines Gastgewerbes rechtswidrig ausgestellt haben. Außerdem hätte der Bürgermeister die Vermögensrechte der Stadt geschädigt, weil er es unterließ, dem vermeintlich befreundeten Wirt des betroffenen Lokals die Gebühren für Bescheide vorschreiben zu lassen. Dafür wurde Wallner in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt, wogegen der Beschuldigte Berufung einlegte. Dieser wurde teilweise stattgegeben: Die bedingte Freiheitsstrafe wurde im Jänner 2024 in zweiter Instanz aufgehoben. Das somit rechtskräftige Urteil lautete 21.000 Euro Geldstrafe für Wallner. Staatsanwalt sieht “Fall von Freunderlwirtschaft” „Es ist ein Fall von Freunderlwirtschaft“, zeigte sich

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