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Verurteilter SPÖ-Bürgermeister wegen Amtsmissbrauchs regiert unbehelligt weiter

Published On: 21. Februar 2024 16:16

Verurteilung von Bürgermeister Josef Wallner

Vor etwa einem Jahr stand der SPÖ-Bürgermeister von Deutschlandsberg, Josef Wallner, vor Gericht, da ihm Amtsmissbrauch vorgeworfen wurde. Es wurde festgestellt, dass Wallner während der Corona-Pandemie Genehmigungen für ein Gastgewerbe unrechtmäßig ausgestellt hatte und die Vermögensrechte der Stadt geschädigt hatte. In erster Instanz wurde er zu einer Geldstrafe und einer bedingten Haftstrafe verurteilt, die jedoch in zweiter Instanz aufgehoben wurde. Das endgültige Urteil lautete auf eine Geldstrafe von 21.000 Euro für Wallner.

Staatsanwalt sieht „Fall von Freunderlwirtschaft“

Während des Prozesses im Januar 2023 bezeichnete der Staatsanwalt den Fall als „Freunderlwirtschaft“. Er betonte, dass der Missbrauch von Wallners Bürgermeisteramt offensichtlich sei. Obwohl Wallner letztendlich rechtskräftig verurteilt wurde, bleibt er weiterhin im Amt, was bei vielen Bürgern auf Unverständnis stößt. Die FPÖ kritisiert die unterschiedlichen Maßstäbe, die bei Ermittlungen gegen Politiker angewendet werden, und sieht eine Verzerrung in der Berichterstattung der Medien.

Umstrittene Entscheidung zur Amtszeit von Josef Wallner

Trotz des rechtskräftigen Urteils denkt Wallner nicht an einen Rücktritt und erhält Unterstützung von seiner Partei. Die FPÖ kritisiert die unterschiedliche Behandlung von Politikern verschiedener Parteien und weist auf eine vermeintliche Schmutzkampagne gegen sie hin. Die Tatsache, dass ein rechtskräftig verurteilter Bürgermeister weiterhin eine Stadtgemeinde leitet, wirft Fragen auf und zeigt die fragwürdige Vorgehensweise in der politischen Landschaft.

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Wegen Amtsmissbrauchs verurteilter SPÖ-Bürgermeister regiert munter weiter

Vor rund einem Jahr musste sich Deutschlandsbergs (Steiermark) SPÖ-Bürgermeister Josef Wallner vor Gericht verantworten, ihm wurde Amtsmissbrauch vorgeworfen. Wallner soll in Zeiten der Corona-Pandemie Genehmigungen eines Gastgewerbes rechtswidrig ausgestellt haben. Außerdem hätte der Bürgermeister die Vermögensrechte der Stadt geschädigt, weil er es unterließ, dem vermeintlich befreundeten Wirt des betroffenen Lokals die Gebühren für Bescheide vorschreiben zu lassen. Dafür wurde Wallner in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt, wogegen der Beschuldigte Berufung einlegte. Dieser wurde teilweise stattgegeben: Die bedingte Freiheitsstrafe wurde im Jänner 2024 in zweiter Instanz aufgehoben. Das somit rechtskräftige Urteil lautete 21.000 Euro Geldstrafe für Wallner. Staatsanwalt sieht “Fall von Freunderlwirtschaft” „Es ist ein Fall von Freunderlwirtschaft“, zeigte sich

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