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Der Entzug des Waffenscheins aufgrund der Mitgliedschaft in der AfD ist nicht rechtmäßig

Published On: 22. Februar 2024 17:28

Oberverwaltungsgericht bestätigt den Sportschützen

Das Oberverwaltungsgericht Weimar (OVG, 3. Senat) hat mit Beschluss vom 19. Februar 2024 den Einspruch des Thüringer Innenministeriums als „Vertreter der öffentlichen Interessen“ gegen die Entscheidung des VG Gera von 2023 zurückgewiesen. Das OVG widersprach mit Beschluss vom 19. Februar 2024 dem Einspruch des Innenministeriums gegen die Entscheidung des VG Gera: Der dritte Senat des OVG betonte im Eilverfahren zwar, dass er anders als das Verwaltungsgericht Gera durchaus Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Ausrichtung des AfD-Landesverbands sehe. Dennoch bestätigte das OVG die Entscheidung der ersten Instanz und schrieb: Der Erlaubniswiderruf des Landratsamtes Saale-Orla in Sachen Entzug des Waffenscheins sei „offensichtlich rechtswidrig“.

Thüringer Innenministerium bewertet den Gerichtsbeschluss positiv

Trotz der abgewiesenen Beschwerde durch das OVG bewertete das Thüringer Innenministerium den Gerichtsbeschluss positiv in der Auseinandersetzung mit der AfD. „Damit haben wir erstmals eine Thüringer Rechtsprechung, die die Thüringer AfD als verfassungsfeindlich brandmarkt“, erklärte Innenminister Georg Maier (SPD). Mit dem Beschluss sei auch die Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes bestätigt worden. Außerdem habe das Gericht den unteren Waffenbehörden einen Weg aufgezeigt, wie sie künftig beim Widerruf der Waffenerlaubnis von AfD-Mitgliedern vorgehen sollen.

Wichtiger Markstein für die Debatte um ein Verbot der AfD

Mit einer generalisierten Herrschaft des Verdachts gegen einzelne AfD-Mitglieder oder alle AfD-Mitglieder ist es nicht getan. Insofern setzt das OVG Weimar hier für die weitere Debatte um ein Verbot der AfD einen wichtigen Markstein. Das Gericht betonte, dass spezifische waffenrechtliche Voraussetzungen zur Entziehung der Waffenerlaubnisse geprüft werden müssen und eine kämpferisch-aggressive Haltung des Landesverbands bzw. des Sportschützen nachgewiesen werden muss. Dieser OVG-Beschluss vom 19. Februar 2024 ist unanfechtbar und hat somit weitreichende Konsequenzen für die Thüringer AfD und die Arbeit der Behörden.

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Entzug des Waffenscheins allein wegen AfD-Mitgliedschaft nicht rechtens

Das Oberverwaltungsgericht Weimar bestätigt die Entscheidung der ersten Instanz und verpasst Thüringens Verfassungsschutz und Innenministerium eine Klatsche. Mit einer generalisierten Herrschaft des Verdachts gegen AfD-Mitglieder ist es nicht getan – das ist ein wichtiger Markstein für die Debatte um ein Verbot der AfD. IMAGO / Dirk Sattler Am 13. August 2023 hatten wir hier auf TE von Folgendem berichtet: Einem Sportschützen war vom Landratsamt Saale-Orla (Thüringen) explizit wegen seiner AfD-Mitgliedschaft die Waffenerlaubnis entzogen worden. Im Eilverfahren errang der Sportschütze dann vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gera einen ersten Erfolg. Das Gericht entschied am 10. August 2023: Der Widerruf der Waffenerlaubnis sei rechtswidrig. Für die Thüringer Landesregierung war das damals schon eine Klatsche, auch wenn das Landesamt für Verfassungsschutz die dortige AfD

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