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Online-Straftaten begangen von virtuellen Agenten des Verfassungsschutzes

Published On: 22. Februar 2024 5:12

Virtuelle Agenten des Verfassungsschutzes

Es wurde kürzlich bekannt, dass der Verfassungsschutz sogenannte „virtuelle Agenten“ einsetzt, die online Straftaten begehen, um den „Kampf gegen rechts“ zu rechtfertigen. Diese Agenten agieren in sozialen Netzwerken mit gefälschten Accounts als Rechtsextreme und dürfen sogar in gewissem Rahmen Straftaten wie Volksverhetzung begehen. Diese Enthüllung stammt nicht aus dem rechten Spektrum, sondern wurde von der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlicht.

Unterwanderung der AfD und regierungskritischen Szene

Das Oberverwaltungsgericht Münster wird bald über eine Klage der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden, bei der es auch um die Unterwanderung der AfD und der regierungskritischen Szene geht. Es wird untersucht, wie stark die AfD von sogenannten V-Leuten durchsetzt ist und welche Rolle diese Spitzel für die Radikalisierung der Partei spielen. Es ist besorgniserregend, dass hauptamtliche Verfassungsschutzmitarbeiter in sozialen Netzwerken aktiv sind und dort mit rechtsextremen Fake-Accounts agieren.

Skandalöse Methoden des Verfassungsschutzes

Die Verwendung von Agents Provocateurs durch den Verfassungsschutz wirft ernsthafte Fragen zur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf. Die Tatsache, dass der Staat seine eigenen Agenten Straftaten begehen lässt und dann Milliarden für die Bekämpfung dieser Straftaten ausgibt, ist äußerst bedenklich. Es ist an der Zeit, diese fragwürdigen Praktiken zu hinterfragen und kritischen Journalismus zu unterstützen, der unabhängig und transparent ist.

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„Virtuelle Agenten“ des Verfassungsschutzes begehen online Straftaten …

Zum Inhalt springen Kritischer Journalismus. Ohne „Haltung“. Ohne Belehrung. Ohne Ideologie. „Virtuelle Agenten“ des Verfassungsschutzes begehen online Straftaten … … mit denen dann der „Kampf gegen rechts“ begründet wird Wieder bestätigt sich eine angebliche „Verschwörungstheorie“: Unser Staat setzt Hunderte Agents Provocateurs ein, die in den sozialen Netzwerken im Einsatz sind, um mit gefälschten Accounts als Rechtsextreme zu posieren. Das sei „kein Geheimnis. Der Verfassungsschutz spricht von ‚virtuellen Agenten‘. Sie dürfen in gewissem Rahmen auch Straftaten begehen, zum Beispiel Volksverhetzung.“ Das alles schreibt nicht etwa einer der üblichen Verdächtigen aus dem vermeintlichen „rechten“ Spektrum. Nein, das erwähnt eher beiläufig eines der Zentralorgane von Rot-Grün, die „Süddeutsche Zeitung“. In einem Artikel von Ronen Steinke, der hinter einer Bezahlschranke steckt. Insofern besteht also

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