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Online-Straftaten von virtuellen Agenten des Verfassungsschutzes

Published On: 22. Februar 2024 5:30

Agenten Provocateurs des Verfassungsschutzes: Skandal enthüllt

Kritischer Journalismus. Ohne „Haltung“. Ohne Belehrung. Ohne Ideologie. „Virtuelle Agenten“ des Verfassungsschutzes begehen online Straftaten … … mit denen dann der „Kampf gegen rechts“ begründet wird Wieder bestätigt sich eine angebliche „Verschwörungstheorie“: Unser Staat setzt Hunderte Agents Provocateurs ein, die in den sozialen Netzwerken im Einsatz sind, um mit gefälschten Accounts als Rechtsextreme zu posieren. Das sei „kein Geheimnis. Der Verfassungsschutz spricht von ‚virtuellen Agenten‘. Sie dürfen in gewissem Rahmen auch Straftaten begehen, zum Beispiel Volksverhetzung.“ Das alles schreibt nicht etwa einer der üblichen Verdächtigen aus dem vermeintlichen „rechten“ Spektrum. Nein, das erwähnt eher beiläufig eines der Zentralorgane von Rot-Grün, die „Süddeutsche Zeitung“. In einem Artikel von Ronen Steinke, der hinter einer Bezahlschranke steckt.

Unterwanderung der AfD und der regierungskritischen Szene

Insofern besteht also kein Anlass für den Verdacht, diese Information sei ein gezieltes „Fake“, um gegen den polit-medialen Komplex Stimmung zu machen. Im Gegenteil: Genau dieser polit-mediale Komplex enthüllt diesen Fakt sozusagen im Kleingedruckten. Ein geschickter Schachzug. Somit kann niemand sagen, diese Ungeheuerlichkeit werde verschwiegen. Aber sie wird eben weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verbreitet. Denn ganz verschweigen lässt sich der Skandal nicht mehr – der in einer funktionierenden Demokratie mit demokratischer Presselandschaft die Schlagzeilen beherrschen müsste. Denn in Kürze wird das Oberverwaltungsgericht Münster über eine Klage der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden müssen. Und bei dem Verfahren werden die Richter sich auch mit der Unterwanderung der AfD und der regierungskritischen Szene befassen, wie sie jetzt deutlich machten.

Die Zukunft der Informationsbeschaffung und die Rolle der Agenten Provocateurs

Folgende Fragen wollen die Richter laut dem Bericht klären: „Wie stark ist die AfD von sogenannten V-Leuten durchsetzt? Gemeint sind Parteimitglieder, die insgeheim mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten. Welche Rolle spielen diese Spitzel, die unter der Hand vom Staat bezahlt werden, für die Radikalisierung der Partei?“ Es ist unfassbar und ein Mega-Skandal, was da ganz beiläufig mitgeteilt wird. „In einer freiheitlichen Demokratie extrem bedenklich und heikel: Der Staat setzt Agents Provocateurs ein“, empört sich der Kollege Philip Plickert völlig zu Recht auf „X“. Besonders bemerkenswert: Diese hauptamtlichen Verfassungsschutzmitarbeiter in den sozialen Netzwerken sind dort „zusätzlich zu den V-Leuten“ in der AfD tätig. Weiter schreibt Ronen Steinke in der Süddeutsche: „Unklar ist aber, in welchen Chatgruppen sie mit ihren rechtsextremen Fake-Accounts mitmischen. Soziale Medien und Chatgruppen – das sind aber exakt die Quellen, auf die sich der Verfassungsschutz in seinem 1000 Seiten starken Gutachten über die Radikalität der AfD „fast ausnahmslos“ stützt …“

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„Virtuelle Agenten“ des Verfassungsschutzes begehen online Straftaten …

Zum Inhalt springen Kritischer Journalismus. Ohne „Haltung“. Ohne Belehrung. Ohne Ideologie. „Virtuelle Agenten“ des Verfassungsschutzes begehen online Straftaten … … mit denen dann der „Kampf gegen rechts“ begründet wird Wieder bestätigt sich eine angebliche „Verschwörungstheorie“: Unser Staat setzt Hunderte Agents Provocateurs ein, die in den sozialen Netzwerken im Einsatz sind, um mit gefälschten Accounts als Rechtsextreme zu posieren. Das sei „kein Geheimnis. Der Verfassungsschutz spricht von ‚virtuellen Agenten‘. Sie dürfen in gewissem Rahmen auch Straftaten begehen, zum Beispiel Volksverhetzung.“ Das alles schreibt nicht etwa einer der üblichen Verdächtigen aus dem vermeintlichen „rechten“ Spektrum. Nein, das erwähnt eher beiläufig eines der Zentralorgane von Rot-Grün, die „Süddeutsche Zeitung“. In einem Artikel von Ronen Steinke, der hinter einer Bezahlschranke steckt. Insofern besteht also

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