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Zuerst die Waffenbesitzkarte, dann die Bürgerrechte: Allgemeine Entwaffnung von AfD-Mitgliedern „noch“ rechtswidrig

Published On: 23. Februar 2024 6:15

Thüringen: Oberverwaltungsgericht stoppt Entzug von Waffenbesitzkarten für AfD-Mitglieder

Das Land Thüringen, das von einem Sozialisten regiert wird, plante, allen Mitgliedern der AfD die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Das Oberverwaltungsgericht vor Ort hat jedoch nun diesem totalitären Wunsch von Genosse Ramelow einen Riegel vorgeschoben. Die Zugehörigkeit zur AfD macht eine Person nicht automatisch waffenrechtlich unzuverlässig, wie das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg feststellte. Insbesondere rechtfertigt allein die Einstufung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch die Landesverfassungsschutzbehörde nicht den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Das Gericht betonte, dass der Grad der Überzeugung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß dem Waffengesetz und nicht den Verfassungsschutzgesetzen bestimmt wird.

Rechtskräftiger Beschluss im Eilverfahren

Der rechtskräftige Beschluss im Eilverfahren stoppt das totalitäre Vorgehen des Ministerpräsidenten von Thüringen, Genosse Ramelow. Die thüringische Waffenbehörde hatte einem AfD-Mitglied die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen und dies damit begründet, dass die Person als waffenrechtlich unzuverlässig angesehen wird. Es gab Hinweise darauf, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Da der Antragsteller Mitglied dieser Vereinigung ist und sie unterstützt, erfüllt er den Tatbestand der Regelunzuverlässigkeit. Das Verwaltungsgericht Magdeburg ordnete auf Antrag des Antragstellers die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarte an.

Thüringen: Oberverwaltungsgericht stoppt Entzug von Waffenbesitzkarten für AfD-Mitglieder

Das Land Thüringen, das von einem Sozialisten regiert wird, plante, allen Mitgliedern der AfD die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Das Oberverwaltungsgericht vor Ort hat jedoch nun diesem totalitären Wunsch von Genosse Ramelow einen Riegel vorgeschoben. Die Zugehörigkeit zur AfD macht eine Person nicht automatisch waffenrechtlich unzuverlässig, wie das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg feststellte. Insbesondere rechtfertigt allein die Einstufung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch die Landesverfassungsschutzbehörde nicht den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Das Gericht betonte, dass der Grad der Überzeugung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß dem Waffengesetz und nicht den Verfassungsschutzgesetzen bestimmt wird.

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Erst der Waffenschein, dann die Bürgerrechte: Pauschale Entwaffnung von AfD-Mitgliedern “noch” rechtswidrig

Das, von einem Sozialisten regierte Thüringen will allen AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte entziehen. Das dortige Oberverwaltungsgericht schiebt dem totalitären Wunsch des Genossen Ramelow nun jedoch einen Riegel vor. Wer Mit­glied in der AfD ist, ist damit nicht au­to­ma­tisch waf­fen­recht­lich un­zu­ver­läs­sig. Diese Feststellung machte das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Sach­sen-An­halt in Mag­de­burg. Ins­be­son­de­re be­rech­ti­ge al­lein die Ein­stu­fung des AfD-Lan­des­ver­ban­des in Sach­sen-An­halt als Ver­dachts­fall durch die Lan­des­ver­fas­sungs­schutz­be­hör­de nicht zum Wi­der­ruf der waf­fen­recht­li­chen Er­laub­nis. Mit welchem Grad der Überzeugung verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen müssen, bestimme sich nämlich anhand des Waffengesetzes und nicht nach den Verfassungsschutzgesetzen, so das Gericht. Der im Eil­ver­fah­ren er­gan­ge­ne Be­schluss ist rechts­kräf­tig und schiebt dem totalitären Vorgehen des Immer-noch-Ministerpräsident von Thüringen, Genosse Ramelow einen Riegel vor die sozialistische Visage. Die thüringische Waffenbehörde hatte dem Antragsteller

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