Zuerst die Waffenerlaubnis, dann die Bürgerrechte: Allgemeine Entwaffnung von AfD-Mitgliedern „noch“ illegal
Thüringen: Oberverwaltungsgericht stoppt Entzug von Waffenbesitzkarten für AfD-Mitglieder
Das von einem Sozialisten regierte Thüringen plant, allen AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Das Oberverwaltungsgericht vor Ort hat jedoch entschieden, dass Mitglieder der AfD nicht automatisch als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Diese Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg getroffen. Die Einstufung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch die Landesverfassungsschutzbehörde allein rechtfertigt nicht den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis.
Gericht stoppt totalitären Wunsch des Ministerpräsidenten von Thüringen
Das Oberverwaltungsgericht betonte, dass die Beurteilung verfassungsfeindlicher Bestrebungen gemäß dem Waffengesetz und nicht nach den Verfassungsschutzgesetzen erfolgen müsse. Der Beschluss, der im Eilverfahren ergangen ist, ist rechtskräftig und stellt sich gegen das totalitäre Vorgehen des Ministerpräsidenten von Thüringen, Genosse Ramelow. Die thüringische Waffenbehörde hatte einem AfD-Mitglied die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen, da sie davon ausging, dass die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Das Verwaltungsgericht Magdeburg ordnete jedoch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Waffenbesitzkarte an.
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg hat klargestellt, dass die Mitgliedschaft in der AfD nicht automatisch zu einem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führt. Die Entscheidung darüber, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen, muss anhand des Waffengesetzes getroffen werden. Der Beschluss des Gerichts stoppt somit den Versuch, AfD-Mitgliedern pauschal die Waffenbesitzkarten zu entziehen.
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Erst der Waffenschein, dann die Bürgerrechte: Pauschale Entwaffnung von AfD-Mitgliedern “noch” rechtswidrig
Das, von einem Sozialisten regierte Thüringen will allen AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte entziehen. Das dortige Oberverwaltungsgericht schiebt dem totalitären Wunsch des Genossen Ramelow nun jedoch einen Riegel vor. Wer Mitglied in der AfD ist, ist damit nicht automatisch waffenrechtlich unzuverlässig. Diese Feststellung machte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Insbesondere berechtige allein die Einstufung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch die Landesverfassungsschutzbehörde nicht zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Mit welchem Grad der Überzeugung verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen müssen, bestimme sich nämlich anhand des Waffengesetzes und nicht nach den Verfassungsschutzgesetzen, so das Gericht. Der im Eilverfahren ergangene Beschluss ist rechtskräftig und schiebt dem totalitären Vorgehen des Immer-noch-Ministerpräsident von Thüringen, Genosse Ramelow einen Riegel vor die sozialistische Visage. Die thüringische Waffenbehörde hatte dem Antragsteller