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Projektion auf russische Botschaft: Ukrainischer Propagandaverein scheitert in Karlsruhe Alternative: Ukrainischer Propagandaverein scheitert in Karlsruhe mit Projektion auf russische Botschaft

Published On: 24. Februar 2024 14:24

Verbot der Videoprojektion von Kriegsbildern auf russische Botschaft in Berlin

Deutsche Justiz setzt Grenzen für antirussischen Straßenaktivismus

Am 24. Februar 2024 um 14:24 Uhr hat die deutsche Justiz dem antirussischen Straßenaktivismus kleine Grenzen gesetzt: Grausame Kriegsbilder dürfen nicht auf das Gebäude der russischen Botschaft projiziert werden. Trotzdem fand am Samstag eine Videoaktion statt.

Verbot der Videoprojektion auf russische Botschaft bleibt bestehen

Eine Videoprojektion von Kriegsbildern auf das Gebäude der russischen Botschaft in Berlin bleibt verboten. Ein Eilantrag des ukrainischen Propagandavereins Vitsche am Bundesverfassungsgericht blieb am Abend vor dem zweiten Jahrestag des russischen Einmarsches in der Ukraine am 24. Februar ohne Erfolg.

Greenpeace-Aktivisten protestieren vor der russischen Botschaft

Am Samstag haben Greenpeace-Aktivisten die Forderung „Stoppt das Töten“ an die russische Botschaft projiziert. Zudem leuchtete der Schriftzug „Hands off Ukraine!“ an der Fassade des Gebäudes auf. Die Organisation hat in den letzten Jahren ihr primäres Tätigkeitsfeld Umweltschutz erweitert und widmet sich zunehmend dem „Kampf gegen rechts“ sowie proukrainischem Aktivismus

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Projektion auf russische Botschaft: Ukrainischer Propagandaverein scheitert in Karlsruhe

24 Feb. 2024 14:24 Uhr Dem antirussischem Straßenaktivismus werden von der deutschen Justiz kleine Grenzen gesetzt: Grausame Kriegsbilder dürfen nicht auf das Gebäude der russischen Botschaft projiziert werden. Eine Videoaktion fand am Samstag dennoch statt. Quelle: www.globallookpress.com Eine Videoprojektion von Kriegsbildern auf das Gebäude der russischen Botschaft in Berlin an diesem Samstag bleibt verboten. Ein Eilantrag des ukrainischen Propagandavereins Vitsche am Bundesverfassungsgericht blieb am Abend vor dem zweiten Jahrestag des russischen Einmarsches in der Ukraine am 24. Februar ohne Erfolg. Zuvor war die Projektion von der Berliner Polizei und Verwaltungsgericht untersagt worden – RT DE berichtete. Eine Folgenabwägung gehe zum Nachteil des Antragstellers aus, teilte das höchste deutsche Gericht am Freitag mit. Denn würde sich das Verbot später im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig herausstellen, hätten die

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