Staatsbürgerschaftsgeld für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft? Kiews Politik zu Minderheiten hat Auswirkungen auf Deutschland
Ukrainische Kriegsflüchtlinge und Bürgergeld in Deutschland
Zurzeit sorgen Berichte über sogenannte „falsche Ukrainer“, die in Deutschland Bürgergeld beziehen, für Aufsehen und Empörung. Es wird berichtet, dass tausende Geflüchtete aus der Ukraine Bürgergeld als ukrainische Kriegsflüchtlinge beantragt haben, obwohl sie möglicherweise auch die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen.
Verdachtsfälle und Anfragen des BAMF
Laut dem „Focus“ gab es bereits zahlreiche Anfragen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an ungarische und ukrainische Behörden. In einigen Fällen haben Personen, die als ukrainische Kriegsflüchtlinge Bürgergeld beantragt haben, Ungarisch statt Ukrainisch gesprochen und brandneue ukrainische Reisepässe vorgelegt. Die meisten Verdachtsfälle traten in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen auf.
Doppelstaatsbürgerschaften und Hintergründe
Ein vereinfachtes Verfahren zur Zuerkennung des Schutzstatus als ukrainischer Kriegsflüchtling setzt voraus, dass der Antragsteller aus der Ukraine geflohen ist. Viele ukrainische Staatsangehörige besitzen jedoch auch ungarische oder rumänische Pässe, was auf die Politik der Zwangsukrainisierung und die Einschränkung kultureller Rechte zurückzuführen ist. Die Situation wirft Fragen zur Gleichbehandlung und zum Umgang mit doppelten Staatsbürgerschaften auf.
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Bürgergeld für Doppelstaatsbürger? Kiews Minderheitenpolitik fällt auf Deutschland zurück
Für Wirbel und Empörung sorgen zurzeit Meldungen über sogenannte “falsche Ukrainer“, die in Deutschland Bürgergeld beziehen. In mehreren Tausend Fällen sollen Geflüchtete aus dem kriegsgeschüttelten Land Bürgergeld als ukrainische Kriegsflüchtlinge beantragt haben. Tatsächlich stünde es ihnen möglicherweise jedoch nicht zu, weil sie neben der ukrainischen auch noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besäßen. Stammen alle Bürgergeld beantragenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine? Wie der „Focus“ berichtet, soll es in dem Kontext bereits 3.111 Anfragen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an ungarische und 3.374 an ukrainische Behörden gegeben haben. Dies sei der Stand vom 8. Januar gewesen. In den meisten Fällen habe das Land Baden-Württemberg das Bundesamt auf mögliche Doppelstaatsbürgerschaften hingewiesen. In einigen Fällen hätten Personen als ukrainische Kriegsflüchtlinge Bürgergeld beantragt
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