Ein deutscher Staatsrechtler muss der Schweiz erklären, was sie mit dem neuen Rahmenabkommen verlieren würde
Andreas Glaser äußert sich zum institutionellen Abkommen mit der EU
Die Bedenken von Andreas Glaser
Im Interview mit der NZZ widerspricht Andreas Glaser entschieden der Behauptung, dass es sich beim neuen institutionellen Abkommen um eine Fortsetzung des bilateralen Wegs handle. Er betont, dass das Abkommen eine dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge mit sich bringen würde und der Europäische Gerichtshof eine wichtige Rolle spielen könnte. Dies würde das Verhältnis der Schweiz zur EU grundlegend verändern und das Parlament an Bedeutung verlieren lassen.
Die Rolle der Kantonsregierungen
Professor Glaser zeigt sich verwundert über die einhellige Zustimmung der Kantonsregierungen zum EU-Anbindungsvertrag. Er kritisiert, dass möglicherweise nicht alle Kantone die Folgen des Abkommens für sich selbst erkennen und ihr politischer Einfluss dadurch schwinden würde. Glaser spricht sich klar für ein obligatorisches Referendum aus, um die Zustimmung von Volk und Ständen einzuholen.
Die Position von Andreas Glaser
Sollte die Bundesversammlung anders entscheiden, würde dies nach Ansicht von Glaser einen Bruch mit der bisherigen Praxis darstellen. Er bedauert, dass bisher keine ähnlich klaren Aussagen von Schweizer Staatsrechtsprofessoren zu hören waren. Glaser betont die Notwendigkeit einer transparenten und demokratischen Entscheidungsfindung in Bezug auf das institutionelle Abkommen mit der EU.
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Ausgerechnet ein Staatsrechtler aus Deutschland muss der Schweiz erklären, was sie mit dem neuen Rahmenabkommen verlieren würde
-> Zum Interview der NZZ Der Behauptung der Wirtschaftsverbände und deren Agentur Furrerhugi, es handle sich beim neuen institutionellen Abkommen um «Bilaterale III» und damit gewissermassen um eine kontinuierliche Fortsetzung des «bilateralen Wegs», erteilt Andreas Glaser eine deutliche Abfuhr. So sagt der Staatsrechtler wörtlich: «Das Abkommen würde die dynamische Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge bringen, zudem würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) neu eine wichtige Rolle spielen. Diese beiden Elemente im Abkommen würden das Verhältnis der Schweiz zur EU auf eine ganz andere Stufe heben.» Das Parlament würde «spürbar an Bedeutung verlieren», denn es könnte lediglich noch die Änderungen des EU-Rechts übernehmen und innerstaatlich umsetzen. Dazu Glaser: «Mir scheint, dass man sich über die institutionelle Tragweite des Abkommens nicht überall im