Nach dem Gerichtsurteil zugunsten von Broder: Faeser lässt etwas stoppen
Umstrittener Bericht offline genommen
Mit reichlich Verspätung und ohne ein Wort des Bedauerns hat das Innenministerium nach einem Gerichtsurteil den fragwürdigen Bericht zur „Muslimfeindlichkeit“ offline genommen. Das Bundesinnenministerium muss seine fragwürdige Studie zur Muslimfeindlichkeit einstampfen.
Gerichtsurteil zu Persönlichkeitsrechten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat geurteilt, dass die Persönlichkeitsrechte von Autor und Achgut-Herausgeber Henryk M. Broder in dem Bericht verletzt wurden. Die Studie zur „Muslimfeindlichkeit“ des Bundesinnenministeriums hatte einen Artikel von Broder aus dem Jahr 2010 als Fallbeispiel verwendet.
Reaktion des Innenministeriums
Nach vier Wochen hat das Innenministerium den Bericht zur „Muslimfeindlichkeit“ von seinem Internetportal genommen und die restlichen Druckexemplare entsorgt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich bisher nicht zu dem Vorfall geäußert, obwohl sie das Vorwort des Berichts verfasst hatte. Autor Henryk M. Broder kommentierte dies mit den Worten: „Das ist die alte deutsche Kunst, alles mitzumachen, ohne dabeigewesen zu sein.“
Original Artikel Teaser
Nach Broder-Sieg vor Gericht: Faeser lässt einstampfen
Mit reichlich Verspätung und ohne ein Wort des Bedauerns hat das Innenministerium nach einem Gerichtsurteil den fragwürdigen Bericht zur „Muslimfeindlichkeit“ offline genommen. Das Bundesinnenministerium muss seine fragwürdige Studie zur Muslimfeindlichkeit einstampfen. Wie unter anderem die NZZ berichtet, hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geurteilt, dass darin die Persönlichkeitsrechte von Autor und Achgut-Herausgeber Henryk M. Broder verletzt wurden. Eine Studie zur „Muslimfeindlichkeit“, die vom Bundesinnenministerium herausgegeben wurde, hatte sich als Fallbeispiel ausgerechnet einen Artikel Broders aus dem Jahr 2010 (!) im Spiegel ausgesucht, in dem er sich mit den Reaktionen von Muslimen weltweit u.a. auf die Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten auseinandergesetzt hatte, und dem Autor vorgeworfen, er habe „Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert“ (mehr zum Sachverhalt hier von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel und hier von Henryk
Details zu Nach Broder-Sieg vor Gericht: Faeser lässt einstampfen