Nach dem Gerichtsurteil zugunsten von Broder: Faeser lässt stoppen
Gerichtsurteil zwingt Innenministerium zum Handeln
Mit reichlich Verspätung und ohne ein Wort des Bedauerns hat das Innenministerium nach einem Gerichtsurteil den fragwürdigen Bericht zur „Muslimfeindlichkeit“ offline genommen. Das Bundesinnenministerium muss seine fragwürdige Studie zur Muslimfeindlichkeit einstampfen. Wie unter anderem die NZZ berichtet, hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geurteilt, dass darin die Persönlichkeitsrechte von Autor und Achgut-Herausgeber Henryk M. Broder verletzt wurden.
Umstrittene Studie zur Muslimfeindlichkeit
Eine Studie zur „Muslimfeindlichkeit“, die vom Bundesinnenministerium herausgegeben wurde, hatte sich als Fallbeispiel ausgerechnet einen Artikel Broders aus dem Jahr 2010 im Spiegel ausgesucht, in dem er sich mit den Reaktionen von Muslimen weltweit u.a. auf die Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten auseinandergesetzt hatte. Der Autor wurde darin fälschlicherweise beschuldigt, Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert zu haben.
Innenministerium reagiert auf Urteil
Jetzt, vier Wochen nach dem Urteil, hat das Innenministerium nach der einstweiligen Anordnung endlich den Bericht zur „Muslimfeindlichkeit“ von seinem Internetportal genommen und 200 restliche Druckexemplare des Berichts „entsorgt“. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich bisher nicht zu dem Vorfall geäußert, obwohl sie persönlich das Vorwort des umstrittenen Berichts verfasst hatte. Autor Henryk M. Broder kommentiert dies mit den Worten: „Das ist die alte deutsche Kunst, alles mitzumachen, ohne dabeigewesen zu sein.“
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Nach Broder-Sieg vor Gericht: Faeser lässt einstampfen
Mit reichlich Verspätung und ohne ein Wort des Bedauerns hat das Innenministerium nach einem Gerichtsurteil den fragwürdigen Bericht zur „Muslimfeindlichkeit“ offline genommen. Das Bundesinnenministerium muss seine fragwürdige Studie zur Muslimfeindlichkeit einstampfen. Wie unter anderem die NZZ berichtet, hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geurteilt, dass darin die Persönlichkeitsrechte von Autor und Achgut-Herausgeber Henryk M. Broder verletzt wurden. Eine Studie zur „Muslimfeindlichkeit“, die vom Bundesinnenministerium herausgegeben wurde, hatte sich als Fallbeispiel ausgerechnet einen Artikel Broders aus dem Jahr 2010 (!) im Spiegel ausgesucht, in dem er sich mit den Reaktionen von Muslimen weltweit u.a. auf die Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten auseinandergesetzt hatte, und dem Autor vorgeworfen, er habe „Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert“ (mehr zum Sachverhalt hier von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel und hier von Henryk
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