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Falschheitsplattform „Correctiv“: Kläger Vosgerau zieht vor das nächste Gericht!

Published On: 29. Februar 2024 12:37

Gerichtsentscheidung gegen „Correctiv“

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg, bekannt für ihre linksgrüne Ausrichtung, hat dem Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau auf eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen das Lügenportal „Correctiv“ teilweise stattgegeben. Der Kläger, der an einem viel diskutierten Treffen im November 2023 in Potsdam teilgenommen hatte, plant nun, vor das Oberlandesgericht zu ziehen. Das Landgericht entschied, dass „Correctiv“ eine Passage in ihrem Fake News-Machwerk „Geheimplan gegen Deutschland“ abändern muss, die Äußerungen Vosgeraus zur Briefwahl-Problematik betrifft (Az: 324 O 61/24).

Kläger zieht vor Oberlandesgericht

Das Landgericht wies jedoch andere Klarstellungsbegehren Vosgeraus ab, darunter die Frage, ob auf dem Treffen in Potsdam die „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, diskutiert wurde. Vosgerau akzeptiert diese Entscheidung nicht und kündigte an, vor dem Oberlandesgericht weiter für sein Recht zu kämpfen. Der renommierte Jurist betonte, dass die juristische Auseinandersetzung fortgesetzt wird.

Weiterer Rechtsstreit angekündigt

Auf seinem X-Kanal informierte Vosgerau die Öffentlichkeit über seine Pläne, den Beschluss des Landgerichts anzufechten. Er betonte, dass er nicht zufrieden ist mit der Entscheidung und weiterhin für seine Rechte kämpfen wird. Der Fall wird somit vor das Oberlandesgericht gehen, um weitere Klarstellungen und Änderungen zu erwirken.

Original Artikel Teaser

Lügenportal „Correctiv“: Kläger Vosgerau geht in die nächste Instanz!

Die bekanntermaßen linksgrün-gewogen urteilende  Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat dem Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau auf einstweilige Unterlassungsverfügung gegen das Lügenportal „Correctiv“ zwar in einem wichtigen Punkt stattgegeben, in anderen Teilen aber nicht. Dagegen will der Kläger, der an dem seit Wochen die Schlagzeilen beherrschenden privaten Treffen im November 2023 in Potsdam teilgenommen hatte, jetzt vor das Oberlandesgericht ziehen. Nach Angaben des Landgerichts Hamburg müssen die „Correctiv“-Fälscher nur eine bestimmte Passage betreffend Äußerungen Vosgeraus zur Briefwahl-Problematik aus ihrem Fake News-Machwerk „Geheimplan gegen Deutschland“ abändern (Az: 324 O 61/24). Andere Klarstellungsbegehren Vosgeraus wies das Landgericht ab. Dazu zählt, ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte Frage der „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder

Details zu Lügenportal „Correctiv“: Kläger Vosgerau geht in die nächste Instanz!

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