Falschheitsportal „Correctiv“: Kläger Vosgerau zieht vor das nächste Gericht!
Gerichtsentscheidung gegen „Correctiv“ – Staatsrechtler zieht vor Oberlandesgericht
Entscheidung der Pressekammer
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg, bekannt für ihre linksgrüne Ausrichtung, hat dem Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau auf eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen das Portal „Correctiv“ teilweise stattgegeben. Ein wichtiger Punkt wurde berücksichtigt, während andere Forderungen des Klägers abgelehnt wurden. Vosgerau, der an einem viel diskutierten Treffen im November 2023 in Potsdam teilgenommen hatte, plant nun, vor das Oberlandesgericht zu ziehen. Das Landgericht Hamburg forderte „Correctiv“ auf, eine Passage in ihrem Werk „Geheimplan gegen Deutschland“ zu ändern, die Vosgeraus Äußerungen zur Briefwahl-Problematik betrifft. Andere Anliegen von Vosgerau wurden jedoch abgelehnt.
Weitere Klärungsbedarf
Ein strittiger Punkt ist die Diskussion über die „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf dem Treffen in Potsdam. Vosgerau ist mit der Entscheidung des Landgerichts in dieser Hinsicht nicht zufrieden und kündigte an, vor das Oberlandesgericht zu ziehen. Er möchte eine Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung und strebt eine Klärung dieser Frage an.
Fortsetzung vor dem Oberlandesgericht
Der renommierte Jurist Ulrich Vosgerau akzeptiert die Entscheidung des Landgerichts nicht und plant, vor das Oberlandesgericht zu ziehen. Er sieht weiteren Klärungsbedarf und will sicherstellen, dass seine Anliegen angemessen berücksichtigt werden. Die Auseinandersetzung mit „Correctiv“ wird somit vor einem höheren Gericht fortgesetzt. Vosgerau ist entschlossen, für sein Recht zu kämpfen und die Wahrheit ans Licht zu bringen
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Lügenportal „Correctiv“: Kläger Vosgerau geht in die nächste Instanz!
Die bekanntermaßen linksgrün-gewogen urteilende Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat dem Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau auf einstweilige Unterlassungsverfügung gegen das Lügenportal „Correctiv“ zwar in einem wichtigen Punkt stattgegeben, in anderen Teilen aber nicht. Dagegen will der Kläger, der an dem seit Wochen die Schlagzeilen beherrschenden privaten Treffen im November 2023 in Potsdam teilgenommen hatte, jetzt vor das Oberlandesgericht ziehen. Nach Angaben des Landgerichts Hamburg müssen die „Correctiv“-Fälscher nur eine bestimmte Passage betreffend Äußerungen Vosgeraus zur Briefwahl-Problematik aus ihrem Fake News-Machwerk „Geheimplan gegen Deutschland“ abändern (Az: 324 O 61/24). Andere Klarstellungsbegehren Vosgeraus wies das Landgericht ab. Dazu zählt, ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte Frage der „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder
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