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Freispruch für Friedensaktivist in zweiter Instanz trotz Zustimmung zu einem Angriffskrieg

Published On: 29. Februar 2024 16:15

Freispruch für Friedensaktivisten bestätigt

Landgericht Berlin bestätigt Freispruch für Heinrich Bücker

Am 29. Februar 2024 um 16:15 Uhr hat das Landgericht Berlin den Freispruch für den angeklagten Friedensaktivisten bestätigt. Obwohl Bücker in seiner Rede den russischen Angriffskrieg gebilligt hat, hat er laut Gericht damit nicht den öffentlichen Frieden gestört. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch gegen diese Entscheidung in Revision gehen.

Freispruch in 2. Instanz für Heinrich Bücker

Heinrich Bücker, Betreiber des Coop Anti-War Cafés in Berlin, wurde auch in der zweiten Instanz vor Gericht freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, bei einer Friedenskundgebung den russischen Angriffskrieg gebilligt zu haben. Das Landgericht Berlin entschied, dass Bücker mit seiner Äußerung keine Störung des öffentlichen Friedens verursacht hat und somit nicht nach § 140 StGB verurteilt werden kann.

Staatsanwaltschaft scheitert erneut gegen Bücker

Die Staatsanwaltschaft ist auch in der zweiten Instanz gegen Heinrich Bücker gescheitert. Das Landgericht Berlin urteilte, dass die Rede des Friedensaktivisten von der Meinungsfreiheit gedeckt war und somit eine erlaubte Meinungsäußerung darstellte. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, um gegen das Urteil in Revision zu gehen und eine erneute Verurteilung zu versuchen.

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Freispruch in 2. Instanz für Friedensaktivist – trotz „Billigung eines Angriffskriegs“

29 Feb. 2024 16:15 Uhr Das Landgericht Berlin bestätigte den Freispruch für den angeklagten Friedensaktivisten. Zwar habe Bücker mit seiner Rede „den russischen Angriffskrieg“ gebilligt, aber er habe damit nicht den öffentlichen Frieden gestört. Auch dagegen kann die Staatsanwaltschaft in Revision gehen. © Youtube Screenshot: AntikriegTV https://www.youtube.com/watch?v=9LVSARS6bjE Der Friedensaktivist Heinrich Bücker wurde auch in 2. Instanz vor Gericht freigesprochen. Dem Berliner Betreiber des Coop Anti-War Cafés wurde vorgeworfen, er habe am 22. Juni 2022 bei einer Friedenskundgebung anlässlich des 81. Jahrestages des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion in seiner Rede den russischen Angriffskrieg gebilligt. Dies ist nach § 140 Strafgesetzbuch strafbar. Zwar habe Bücker in seiner Rede am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park tatsächlich einen Angriffskrieg gebilligt, beschied das Landgericht

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