Anzeige gegen Deutsche Post bei Staatsanwaltschaft eingereicht
Ahriman-Verlag dokumentiert Fälle von heimlicher Zensur durch die Deutsche Post
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau eingelangt
Der Ahriman-Verlag behauptet, dass die Deutsche Post heimliche Zensur betreibt und Sendungen unterschlägt. Eine Strafanzeige mit der Aktenzahl AZ 240 Js 5001/24 wurde bei der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) eingereicht. Der Verlag hat fünf dokumentierte Fälle gesammelt, um diese Vorwürfe zu belegen.
Verletzung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses
In einer Stellungnahme des Ahriman-Verlags wird betont, dass es sich um einen „ungeheuerlichen Vorgang“ handelt und damit Artikel 10,1 der deutschen Verfassung gebrochen wird. Dieser Artikel besagt, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich sind. Dank der Hartnäckigkeit der Kunden und Autoren des Verlags liegen nun unwiderlegbare Beweise für die behaupteten Sendungs-Unterschlagungen vor.
Keine Stellungnahme der Deutschen Post
Unzensuriert hat die Deutsche Post um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen und der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gebeten, jedoch blieb eine Antwort bis zum Redaktionsschluss aus. Die Deutsche Post hat sich bisher nicht zu den Anschuldigungen geäußert
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Strafanzeige gegen Deutsche Post bei Staatsanwaltschaft eingelangt
Der Ahriman-Verlag will – wie berichtet – Fälle dokumentiert haben, die auf heimliche Zensur (Sendungs-Unterschlagung) der Deutschen Post hinweisen. Eine Strafanzeige mit der Aktenzahl AZ 240 Js 5001/24 ist mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) eingelangt. Fünf dokumentierte Fälle sollen es sein, die der Ahriman-Verlag gesammelt hat, um zu beweisen, dass die Deutsche Post sowohl beim Versand (Post) als auch auf elektronischem Weg (Internet) Sendungs-Unterschlagungen betrieben haben soll. “Ungeheuerlicher Vorgang“ In einer Aussendung des Verlags wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen „ungeheuerlichen Vorgang“ handle und damit der Artikel 10,1 der deutschen Verfassung gebrochen werde, in dem vermerkt sei: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Dank der Hartnäckigkeit der Kunden und Autoren des
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