Anzeige gegen die Deutsche Post bei der Staatsanwaltschaft eingereicht
Ahriman-Verlag enthüllt Fälle von Sendungs-Unterschlagung
Der Ahriman-Verlag behauptet, dass die Deutsche Post heimliche Zensur betreibt, indem sie Sendungen unterschlägt. Eine Strafanzeige mit der Aktenzahl AZ 240 Js 5001/24 wurde bei der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau eingereicht. Der Verlag hat fünf dokumentierte Fälle gesammelt, um diese Behauptung zu belegen.
Verletzung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses
In einer Stellungnahme des Ahriman-Verlags wird betont, dass die angebliche Sendungs-Unterschlagung ein Verstoß gegen Artikel 10,1 der deutschen Verfassung darstellt. Dieser besagt, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich sind. Die Kunden und Autoren des Verlags haben hartnäckig Beweise gesammelt, um diese Vorwürfe zu untermauern.
Keine Reaktion von der Deutschen Post
Unzensuriert hat die Deutsche Post um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten, jedoch blieb eine Antwort bis zum Redaktionsschluss aus. Es bleibt abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau auf die Strafanzeige des Ahriman-Verlags reagieren wird und ob die Vorwürfe der heimlichen Zensur bestätigt werden.
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Strafanzeige gegen Deutsche Post bei Staatsanwaltschaft eingelangt
Der Ahriman-Verlag will – wie berichtet – Fälle dokumentiert haben, die auf heimliche Zensur (Sendungs-Unterschlagung) der Deutschen Post hinweisen. Eine Strafanzeige mit der Aktenzahl AZ 240 Js 5001/24 ist mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) eingelangt. Fünf dokumentierte Fälle sollen es sein, die der Ahriman-Verlag gesammelt hat, um zu beweisen, dass die Deutsche Post sowohl beim Versand (Post) als auch auf elektronischem Weg (Internet) Sendungs-Unterschlagungen betrieben haben soll. “Ungeheuerlicher Vorgang“ In einer Aussendung des Verlags wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen „ungeheuerlichen Vorgang“ handle und damit der Artikel 10,1 der deutschen Verfassung gebrochen werde, in dem vermerkt sei: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Dank der Hartnäckigkeit der Kunden und Autoren des
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