Verordnung über alternative Baustoffe: Recycling unmöglich gemacht – Kosten steigen enorm an
Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten
Im August 2023 trat die Ersatzbaustoffverordnung in Deutschland in Kraft. Ursprünglich sollte diese Verordnung dem Umweltschutz dienen, jedoch hat sie nun das Gegenteil bewirkt. Statt Umweltschonung wurde ein teures Bürokratiemonster geschaffen, das
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Ersatzbaustoffverordnung: Recycling verunmöglicht – Kosten explodieren
Ein Gastbeitrag von Benjamin Mudlack Im August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten. Das vorgebliche Ziel dieser Verordnung war die Umweltschonung. Das Gegenteil wird nun bewirkt. Es wurde ein teures Bürokratiemonster geschaffen und das Recycling von mineralischen Abfällen wurde erheblich erschwert, beziehungsweise sogar verunmöglicht. Eckdaten der Verordnung Wie so oft, geht es um gewisse Standards, die gesetzt werden sollen. Diese sind an Grenzwerte (belastete Böden/Betonschutt oder Ähnliches) geknüpft und zumeist werden die Grenzwerte stetig herabgesenkt. Die Werte gelten beispielsweise für Betonschutt oder Boden, der auf Baustellen ausgebaut wurde. Von dem Betonschutt und Boden werden Proben genommen und zur Analyse gegeben. Gemäß Verordnung soll im Anschluss eine Zertifizierung stattfinden. Diese besagt dann, dass die Stoffe wieder als recyceltes Material eingebaut
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