Ein Ort der Spione | Geschrieben von Annette Groth
Neues Gesetz zum Schutz von Whistleblowern
Am 2. Juli 2023 trat in Deutschland das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen in Kraft, auch bekannt als „Hinweisgeberschutzgesetz“. Kritiker bezeichnen es als „Spitzelunddenunziantengesinnungsförderungsgesetz“, da es den Weg für Denunziation öffnet. Unternehmen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen nun vertrauliche Anlaufstellen für Hinweisgeber einrichten, um Verstöße intern zu melden und zu beheben.
Whistleblower-Gesetz und externe Meldestelle
Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind über 100 Hinweise bei der neu geschaffenen externen Meldestelle des Bundes eingegangen. Das Justizministerium betont, dass interne Meldestellen im Interesse der Arbeitgeber liegen, um Verstöße intern zu klären. Das Hinweisgeberschutzgesetz könnte jedoch auch missbraucht werden, um Israel-kritische oder Friedensaktivisten zu diffamieren und zum Schweigen zu bringen.
Digitales Dienstleistungsgesetz und Meinungsfreiheit
Der „Digital Services Act“ (DSA) trat im August 2023 in Kraft, um Desinformationen und Hassnachrichten zu bekämpfen. Kritiker sehen darin jedoch einen Aufruf zur Denunziation und Zensur. Das Gesetz schränkt die Meinungs- und Pressefreiheit ein und wirft die Frage auf, wer über Desinformation ents
Original Artikel Teaser
Ein Paradies für Spitzel | Von Annette Groth
Um Whistleblower wie Julian Assange in Zukunft besser zu schützen, trat am 2. Juli 2023 in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft: Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ genannt. Der Publizist Ullrich Mies nennt das Gesetz „Spitzelunddenunziantengesinnungsförderungsgesetz“, weil es der Denunziation Tür und Tor öffnet. Das konnten wir schon während der Coronazeit beobachten (1). Laut Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Anlaufstellen schaffen, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. „Die Einrichtung interner Meldestellen liegt im ureigenen Interesse der Beschäftigungsgeber, da sie nur so die Gelegenheit haben, einen Verstoß intern abzustellen, und dieser nicht direkt an eine externe Meldestelle gemeldet
Details zu Ein Paradies für Spitzel | Von Annette Groth