Ein Ort für Informanten | Geschrieben von Annette Groth
Neues Gesetz zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland
Das Hinweisgeberschutzgesetz
Am 2. Juli 2023 trat in Deutschland das neue Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen in Kraft, auch bekannt als „Hinweisgeberschutzgesetz“. Kritiker bezeichnen es als Förderung von Spitzel- und Denunziantentum, da es den Weg für Denunziation öffnet. Unternehmen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen nun vertrauliche Anlaufstellen für Hinweisgeber einrichten, um Verstöße intern zu melden und zu bearbeiten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Die Auswirkungen des Gesetzes
Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind über 100 Hinweise bei der externen Meldestelle des Bundes eingegangen. Kritiker befürchten, dass das Gesetz auch dazu genutzt werden könnte, Israel-kritische oder Friedensaktivisten zu diffamieren. In Zeiten der Cancel Culture wird das Hinweisgeberschutzgesetz als Instrument gesehen, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen und zu diffamieren.
Der Digital Services Act
Der Digital Services Act, ein EU-Gesetz über digitale Dienste, trat im August 2023 in Kraft. Es zielt darauf ab, Desinformationen und Hassmeldungen zu bekämpfen. Kritiker warnen jedoch davor, dass das Gesetz zu Denunziation und Zensur aufrufen könnte, was
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Ein Paradies für Spitzel | Von Annette Groth
Um Whistleblower wie Julian Assange in Zukunft besser zu schützen, trat am 2. Juli 2023 in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft: Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ genannt. Der Publizist Ullrich Mies nennt das Gesetz „Spitzelunddenunziantengesinnungsförderungsgesetz“, weil es der Denunziation Tür und Tor öffnet. Das konnten wir schon während der Coronazeit beobachten (1). Laut Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Anlaufstellen schaffen, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. „Die Einrichtung interner Meldestellen liegt im ureigenen Interesse der Beschäftigungsgeber, da sie nur so die Gelegenheit haben, einen Verstoß intern abzustellen, und dieser nicht direkt an eine externe Meldestelle gemeldet
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