Ein Ort ideal für Spione | Geschrieben von Annette Groth
Neues Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern
Am 2. Juli 2023 trat in Deutschland das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen in Kraft, auch bekannt als „Hinweisgeberschutzgesetz“. Kritiker wie der Publizist Ullrich Mies bezeichnen es als „Spitzelunddenunziantengesinnungsförderungsgesetz“, da es den Weg für Denunziation öffnet. Das Gesetz verpflichtet Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, vertrauliche Anlaufstellen für Hinweisgeber einzurichten und Meldungen entgegenzunehmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Mehr als 100 Hinweise eingegangen
Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind über 100 Meldungen bei der externen Meldestelle des Bundes eingegangen. Die meisten Hinweise wurden über ein Online-Formular übermittelt. Das Justizministerium betont, dass interne Meldestellen im Interesse der Arbeitgeber liegen, um Verstöße intern zu beheben und nicht extern melden zu müssen. Das Hinweisgeberschutzgesetz könnte jedoch auch missbraucht werden, um Israel-kritische oder Friedensaktivisten zu diffamieren.
Der „Digital Services Act“ und die Meinungsfreiheit
Im August 2023 trat der „Digital Services Act“ in Kraft, um Desinformationen und Hass-Meldungen zu bekämpfen. Kritiker warnen jedoch vor den Auswirkungen auf
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Ein Paradies für Spitzel | Von Annette Groth
Um Whistleblower wie Julian Assange in Zukunft besser zu schützen, trat am 2. Juli 2023 in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft: Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ genannt. Der Publizist Ullrich Mies nennt das Gesetz „Spitzelunddenunziantengesinnungsförderungsgesetz“, weil es der Denunziation Tür und Tor öffnet. Das konnten wir schon während der Coronazeit beobachten (1). Laut Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Anlaufstellen schaffen, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. „Die Einrichtung interner Meldestellen liegt im ureigenen Interesse der Beschäftigungsgeber, da sie nur so die Gelegenheit haben, einen Verstoß intern abzustellen, und dieser nicht direkt an eine externe Meldestelle gemeldet
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