Bundeskanzleramt trainiert Notfall-Evakuierung
Bundeskanzleramt übt Umzug zum Ausweichdienstsitz
Ausweichdienstsitz für Notfälle
Um sicherzustellen, dass Deutschland auch in Notfällen weiter regiert werden kann, verfügt das Bundeskanzleramt über einen Ausweichdienstsitz. In einer geheimen Übung am Dienstag haben die Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes den Umzug dorthin durchgeführt. Eine Regierungssprecherin erklärte, dass der Ausweichdienstsitz für Havarien oder Notfallsituationen bereitgehalten wird.
Übung zur Aktivierung des Ausweichdienstsitzes
Das Bundeskanzleramt führte eine Übung zur Überprüfung der Verfahren für die Aktivierung des Ausweichdienstsitzes durch. Dabei wurde das Zusammenspiel von Behörden geübt und die Betriebs- und Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen überprüft. Die Bundesregierung betonte, dass es keinen konkreten Anlass für die Übung gab und keine besonderen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden vorlagen, die einen solchen Schritt erforderlich gemacht hätten.
Kein konkreter Anlass für die Übung
Die Regierungssprecherin erklärte, dass die Übung zur Aktivierung des Ausweichdienstsitzes ohne konkreten Anlass durchgeführt wurde. Es handelte sich um eine Vorsichtsmaßnahme, um sicherzustellen, dass im Falle eines Falles die Regierung handlungsfähig bleibt. Die Sicherheit und Stabilität des Landes stehen dabei im Vordergrund.
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Bundeskanzleramt übt Evakuierung im Notfall
Damit Deutschland auch bei einem solchen Szenario weiterregiert wird, verfügt das Bundeskanzleramt über einen Ausweichdienstsitz. In einer geheimen Übung haben die Beschäftigten des Bundeskanzleramtes am Dienstag den Umzug dorthin vollzogen. Für Havarien oder Notfallsituationen halte das Bundeskanzleramt einen Ausweichdienstsitz vor, sagte eine Regierungssprecherin. „Zur Überprüfung der Verfahren für dessen Aktivierung hat das Bundeskanzleramt heute eine diesbezügliche Übung durchgeführt.“ Dabei sei das Zusammenspiel von Behörden geübt worden sowie die Betriebs- und Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen überprüft worden. Einen konkreten Anlass gab es nicht, erklärte die Bundesregierung. „Der Übung lagen keine besonderen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zugrunde, die einen konkreten Anlass hierzu hätten geben können“, sagte die Regierungssprecherin. (dts)
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