Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland streben nach neuen Vorschriften zur Lärmbekämpfung
Lärmschutz in Deutschland: DUH fordert verbindliche Grenzwerte
Die Leiterin des Bereichs Verkehr und Luftreinhaltung bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Dorothee Saar, hat einen mangelhaften Schutz vor Lärm in Deutschland beklagt. Dies gelte vor allem hinsichtlich des Straßenverkehrs als bedeutendster Lärmquelle. Bereits im Januar hatte die Vereinigung angekündigt, gemeinsam mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) auf wirksame Maßnahmen zu drängen.
Verbandsklagen als Mittel zur Durchsetzung ideologischer Ziele
In einem Beitrag für den „Tagesspiegel“ fordert Saar, Lärmemissionen in gleicher Weise zu behandeln wie Luftverschmutzung. Es sei an der Zeit, verbindliche Grenzwerte nach dem Vorbild der Luftreinhaltung zu definieren. Diese sollen Emissionen begrenzen, Lärmquellen begrenzen – und vor Gericht einklagbar sein. Vor allem der letztgenannte Teil lässt aufhorchen.
„Deutsche Umwelthilfe“ verweist auf Einschätzung der WHO
Mit Blick auf den Lärm sei der Straßenverkehr die Hauptlärmquelle, führt Saar aus. Vor allem der Durchfahrtsverkehr, aber auch plötzlich aufheulende Motorräder oder Sportwagen erregen ihren Unmut. Die Politik sei aufgefordert, beide Formen von Verkehrslärm ins Visier zu nehmen. Vor allem aber sei „ein grundsätzlich anderes Rechtsverständnis für den Schutz vor Lärm“ erforderlich. Ihre Warnung vor dem Lärm untermauert die Funktionärin der „Umwelthilfe“ mit Referenzdaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
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Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland wollen neue Regulierungen gegen Lärm erzwingen
Die Leiterin des Bereichs Verkehr und Luftreinhaltung bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Dorothee Saar, hat einen mangelhaften Schutz vor Lärm in Deutschland beklagt. Dies gelte vor allem hinsichtlich des Straßenverkehrs als bedeutendster Lärmquelle. Bereits im Januar hatte die Vereinigung angekündigt, gemeinsam mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) auf wirksame Maßnahmen zu drängen. Verbandsklagen als Mittel zur Durchsetzung ideologischer Ziele In einem Beitrag für den „Tagesspiegel“ fordert Saar, Lärmemissionen in gleicher Weise zu behandeln wie Luftverschmutzung. Es sei an der Zeit, verbindliche Grenzwerte nach dem Vorbild der Luftreinhaltung zu definieren. Diese sollen Emissionen begrenzen, Lärmquellen begrenzen – und vor Gericht einklagbar sein. Vor allem der letztgenannte Teil lässt aufhorchen. Die „Deutsche Umwelthilfe“ behauptet zwar unablässig, dass Verbandsklagen nicht ihr primäres Tätigkeitsfeld darstellten.
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