IGH: Südafrika verlangt erneut strengere Maßnahmen gegen Israel
Südafrika fordert Maßnahmen gegen Hungerkatastrophe im Gazastreifen
Am 7. März 2024 um 21:53 Uhr hat Südafrika erneut Maßnahmen gegen die Hungerkatastrophe im Gazastreifen gefordert. Das Land hatte Ende des letzten Jahres vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen Israel wegen Genozids erhoben und verlangt nun, dass das Gericht Israel zur Einhaltung einer Waffenruhe und zur Aufhebung der Blockade auffordert.
Die Forderungen Südafrikas an Israel
Die Regierung Südafrikas hat bei ihrer Klage gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die humanitäre Situation im Gazastreifen dringend Maßnahmen erfordert. Südafrika fordert eine sofortige Einstellung der militärischen Handlungen, die Aufhebung der Blockade und die Sicherstellung von Nahrung, Wasser und medizinischer Versorgung für die palästinensische Bevölkerung.
Die Dringlichkeit der Situation
Die Lage im Gazastreifen spitzt sich zu, da bereits mehrere palästinensische Kinder an Hunger gestorben sind. Südafrika warnt davor, dass ohne eine schnelle Reaktion die Zahl der Hungernden exponentiell steigen wird. Die Regierung Südafrikas betont die Notwendigkeit, die provisorischen Maßnahmen des Gerichts zu ergänzen, um eine drohende humanitäre Katastrophe abzuwenden.
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IGH: Südafrika fordert ein weiteres Mal schärfere Maßnahmen gegen Israel
7 Mär. 2024 21:53 Uhr Südafrika, das Ende vergangenen Jahres vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen Israel wegen Genozids erhoben hatte, fordert angesichts der Hungerkatastrophe im Gazastreifen erneut, die Anordnung des Gerichts an Israel um eine Forderung nach Waffenruhe und Aufhebung der Blockade zu ergänzen. Quelle: www.globallookpress.com © Wang Xiangjiang Die Regierung Südafrikas hat bei ihrer Klage gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof noch einmal nachgefasst. Das ist der zweite Versuch, den IGH angesichts der von Israel betriebenen humanitären Katastrophe im Gazastreifen zu deutlicheren Maßnahmen zu veranlassen. Am 26. Januar hatte der IGH die Notwendigkeit provisorischer Maßnahmen bestätigt, die als Teil der südafrikanischen Klage gefordert worden waren, hatte es aber lediglich bei der Anordnung an Israel belassen
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