Baby ertrinkt: Vater zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt
Mann verurteilt wegen Totschlags an Säugling
Ein Mann wurde verurteilt, weil er seinen Säugling in der Familienwohnung in Berlin-Lichtenberg getötet hat. Zum Zeitpunkt der Tat war er allein mit dem Kind, während seine Partnerin und die gemeinsame Tochter nicht zu Hause waren. Der Mann fühlte sich gestört und beeinträchtigt durch das Baby und entschied sich spontan, es zu töten, als es nicht aufhörte zu schreien.
Hintergründe der Tat
Der Vater gab an, dass er sich von dem Säugling gestört fühlte und in seiner Lebensführung beeinträchtigt war. Trotz einer depressiven Phase wurde er als voll schuldfähig eingestuft. Das Urteil wegen Totschlags ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Die Tat hat in der Gemeinschaft für Entsetzen gesorgt und wirft Fragen nach Unterstützung für überforderte Eltern auf.
Urteilsbegründung
Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, dass der Mann in vollem Bewusstsein gehandelt habe. Trotz seiner psychischen Verfassung sei er für seine Handlungen verantwortlich. Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil in der Berufung bestätigt wird und welche Konsequenzen dies für ähnliche Fälle haben wird.
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Baby ertränkt: Familienvater zu zwölf Jahren Haft verurteilt
Der Mann habe sich zum Zeitpunkt der Tat allein mit dem Kind in der damaligen Familienwohnung in Berlin-Lichtenberg aufgehalten. Die Partnerin und die damals fünfjährige gemeinsame Tochter waren zum Tatzeitpunkt nicht in der Wohnung. Der Vater habe sich „von dem Säugling gestört und in seiner Lebensführung beeinträchtigt gefühlt“, hieß es zu den Hintergründen der Tat. Als das kleine Kind nicht aufgehört habe zu schreien, habe er spontan den Entschluss gefasst, es zu töten. Trotz einer „depressiven Phase“ sei der Mann „voll schuldfähig“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil wegen Totschlags ist noch nicht rechtskräftig. (afp)
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