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Ein Schlaraffenland für Spione

Published On: 9. März 2024 4:48

Neues Gesetz zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland

Um Whistleblower wie Julian Assange in Zukunft besser zu schützen, trat am 2. Juli 2023 in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft: Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ genannt. Der Publizist Ullrich Mies nennt das Gesetz „Spitzelunddenunziantengesinnungsförderungsgesetz“, weil es der Denunziation Tür und Tor öffnet. Laut Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Anlaufstellen schaffen, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Whistleblower-Gesetz und externe Meldestelle

Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Whistleblower-Gesetzes sind bei der neu geschaffenen externen Meldestelle des Bundes mehr als 100 Hinweise eingegangen. Wie eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage mitteilte, hat die beim Bundesamt für Justiz angesiedelte Meldestelle von Anfang Juli bis zum 12. September 2023 insgesamt 113 Meldungen erhalten. Die meisten davon gingen den Angaben zufolge über ein Online-Formular ein. Angesichts der Diffamierung von Israel-kritischen oder Friedensaktivisten, die sich für Waffenstillstand in Gaza und in der Ukraine einsetzen, könnte auch eine Meldung mit Hinweis auf das „Hinweisgeberschutzgesetz“ lanciert werden.

„Digital Services Act“ und Meinungsfreiheit

Um Desinformationen und Hass-Meldungen zu unterbinden, trat im August 2023 der „Digital Services Act“, das EU-„Gesetz über digitale Dienste“ in Kraft, das in Deutschland am 17. Februar 2024 rechtskräftig wurde. Laut dem pensionierten Richter und Rechtsanwalt Manfred Kölsch wird dieses Gesetz dafür sorgen, „dass betreutes Denken um sich greift“. Artikel 1 des Digital Services Act bekräftigt, dass Meinungs- und Informationsfreiheit entsprechend der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ geschützt werden. Die Europäische Kommission bestimmt, dass ausschließlich rechtswidrige Einträge gelöscht werden dürften. Einträge, die nur schädlich seien, dürften keiner Pflicht zur Entfernung unterliegen, weil das schwerwiegende Auswirkungen auf den Schutz der Meinungsfreiheit hätte.

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Ein Paradies für Spitzel

Um Whistleblower wie Julian Assange in Zukunft besser zu schützen, trat am 2. Juli 2023 in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft: Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ genannt. Der Publizist Ullrich Mies nennt das Gesetz „Spitzelunddenunziantengesinnungsförderungsgesetz“, weil es der Denunziation Tür und Tor öffnet. Das konnten wir schon während der Coronazeit beobachten (1). Laut Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Anlaufstellen schaffen, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. „Die Einrichtung interner Meldestellen liegt im ureigenen Interesse der Beschäftigungsgeber, da sie nur so die Gelegenheit haben, einen Verstoß intern abzustellen, und dieser nicht direkt an eine externe Meldestelle gemeldet

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