Sicherheitsbedenken“: Van der Bellen weigert sich, die Reisekosten seiner Frau offenzulegen
Bundespräsident Van der Bellen und die Reisekosten seiner Gattin
Bundespräsident Alexander Van der Bellen weigert sich weiterhin beharrlich, die Reisekosten seiner Gattin Doris Schmidauer für die gemeinsame Festspiel-Tour bekanntzugeben. Die Begründung ist interessant.
Hohe Ausgaben für den „Hofstaat“
FPÖ-Kultursprecher Thomas Spalt deckte die Ausgaben der Festspiel-Besuche in Mörbisch, Erl, Bregenz und Salzburg im Jahr 2023 auf. Insgesamt mussten die Steuerzahler für Van der Bellen und dessen „Hofstaat“ eine 56.843 Euro teure Rechnung begleichen. Wie viel davon für die Gattin des Bundespräsidenten ausgegeben wurde, wollte Van der Bellen bis dato nicht verraten.
Kritik an der Auskunftsverweigerung
Der FPÖ-Kultursprecher kritisiert die Begründung der Auskunftsverweigerung als „fadenscheinige Ausrede“. Er fordert den Bundespräsidenten auf, die offenen Fragen hinsichtlich der Reisekosten seiner Ehefrau zu beantworten und die Blockade zu beenden. Die Verweigerung von Auskünften zeige, dass Van der Bellen nicht im Sinne der Bürger handle, sondern des Systems.
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„Sicherheitsgründe“: Van der Bellen will Reisekosten seiner Gattin nicht preisgeben
Bundespräsident Alexander Van der Bellen weigert sich weiterhin beharrlich, die Reisekosten seiner Gattin Doris Schmidauer für die gemeinsame Festspiel-Tour bekanntzugeben. Die Begründung ist interessant. “Hofstaat” verschlang fast 57.000 Euro Wie berichtet, hatte FPÖ-Kultursprecher Thomas Spalt die Ausgaben der Festspiel-Besuche in Mörbisch, Erl, Bregenz und Salzburg im Jahr 2023 aufgedeckt. Insgesamt mussten die Steuerzahler für Van der Bellen und dessen „Hofstaat“ eine 56.843 Euro teure Rechnung begleichen. Wie viel davon für die Gattin des Bundespräsidenten ausgegeben wurde, wollte Van der Bellen bis dato nicht verraten. “Verschwiegenheitspflicht und Sicherheitsgründe“ Eine Nachfrage von Spalt in der Präsidentschaftskanzlei mit dem Hinweis, die Reisekosten von Van der Bellens Gattin Doris Schmidauer nach §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz zu nennen, brachte auch keinen Erfolg. Laut Hofburg wolle
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