AfD-Anwalt bei Beginn des Prozesses in Münster: „Es handelt sich nicht um einen Hasenzüchterverein, sondern um eine etablierte Partei!“
Verfassungsschutz beobachtet AfD: Berufungsverfahren vor dem OVG Münster
Einleitung
Weiträumige Absperrungen, ein starkes Polizeiaufgebot, ein provisorischer Gerichtssaal in der Eingangshalle, 200 Zuschauer, 15.000 Seiten Prozessakten und ein gereizter bis scharfer Ton: Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster begann am Dienstag (12.März) mit mehrstündiger Verspätung das Berufungsverfahren zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Für die Verhandlung sind zunächst zwei Tage angesetzt. Die AfD kündigte vorsorglich an, notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.
Verhandlung vor dem OVG Münster
In Münster verhandelt der Fünfte Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW in dieser Woche über eine Klage der AfD gegen ihre Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Im Kern geht es um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf oder nicht. Die AfD wird im Prozess durch Rechtsanwalt Christian Conrad von der renommierten Kölner Kanzlei Höcker vertreten. Von Seiten des AfD-Bundesvorstandes nehmen in Münster der Jurist Roman Reusch und Bundesschatzmeister Carsten Hütter teil.
Scharfer Ton im Gerichtssaal
Noch bevor das Gericht in die inhaltliche Auseinandersetzung einstieg, verlangte der Anwalt der AfD energisch eine Vertagung. Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4.200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, argumentierte der erfahrene Jurist Christian Conrad. Außerdem forderte der AfD-Rechtsvertreter Einsicht in Gutachten zur Partei aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine bislang nicht veröffentlichte, aber durch Medienberichte bekannt gewordene neue Einschätzung der Gesamtpartei durch das Kölner Bundesamt
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AfD-Anwalt zum Prozessauftakt in Münster: „Es geht hier nicht um einen Hasenzüchterverein, sondern um eine erfolgreiche Partei!“
Weiträumige Absperrungen, ein starkes Polizeiaufgebot, ein provisorischer Gerichtssaal in der Eingangshalle, 200 Zuschauer, 15.000 Seiten Prozessakten und ein gereizter bis scharfer Ton: Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster begann am Dienstag (12.März) mit mehrstündiger Verspätung das Berufungsverfahren zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Für die Verhandlung sind zunächst zwei Tage angesetzt. Die AfD kündigte vorsorglich an, notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. In Münster verhandelt der Fünfte Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW in dieser Woche über eine Klage der AfD gegen ihre Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Im Kern geht es um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf oder nicht. Die AfD wird im Prozess durch Rechtsanwalt Christian Conrad von der renommierten Kölner Kanzlei Höcker vertreten.