AfD-Anwalt bei Beginn des Prozesses in Münster: „Es handelt sich nicht um einen Kaninchenzüchterverein, sondern um eine erfolgreiche Partei!“
Verfassungsschutz beobachtet AfD: Berufungsverfahren vor dem OVG Münster
Einleitung
Weiträumige Absperrungen, ein starkes Polizeiaufgebot, ein provisorischer Gerichtssaal in der Eingangshalle, 200 Zuschauer, 15.000 Seiten Prozessakten und ein gereizter bis scharfer Ton: Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster begann am Dienstag (12. März) mit mehrstündiger Verspätung das Berufungsverfahren zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz.
Verhandlung vor dem OVG Münster
Für die Verhandlung sind zunächst zwei Tage angesetzt. Die AfD kündigte vorsorglich an, notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. In Münster verhandelt der Fünfte Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW in dieser Woche über eine Klage der AfD gegen ihre Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Im Kern geht es um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf oder nicht.
Scharfer Ton im Gerichtssaal
Noch bevor das Gericht in die inhaltliche Auseinandersetzung einstieg, verlangte der Anwalt der AfD energisch eine Vertagung. Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4.200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, argumentierte der erfahrene Jurist Christian Conrad. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck warf der AfD „Rechtsmissbrauch“ vor. Prozessbeobachter beschrieben die Tonlage im provisorischen Gerichtssaal als „gereizt“ und „scharf“
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AfD-Anwalt zum Prozessauftakt in Münster: „Es geht hier nicht um einen Hasenzüchterverein, sondern um eine erfolgreiche Partei!“
Weiträumige Absperrungen, ein starkes Polizeiaufgebot, ein provisorischer Gerichtssaal in der Eingangshalle, 200 Zuschauer, 15.000 Seiten Prozessakten und ein gereizter bis scharfer Ton: Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster begann am Dienstag (12.März) mit mehrstündiger Verspätung das Berufungsverfahren zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Für die Verhandlung sind zunächst zwei Tage angesetzt. Die AfD kündigte vorsorglich an, notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. In Münster verhandelt der Fünfte Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW in dieser Woche über eine Klage der AfD gegen ihre Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Im Kern geht es um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf oder nicht. Die AfD wird im Prozess durch Rechtsanwalt Christian Conrad von der renommierten Kölner Kanzlei Höcker vertreten.