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AfD kämpft gegen Verfassungsschutz: Starke Worte im Gerichtssaal

Published On: 13. März 2024 14:16

AfD Berufungsverfahren gegen Verfassungsschutz

Anträge der AfD im Berufungsverfahren

Im Berufungsverfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz hat die Partei mehrere Anträge gestellt, um eine schnelle Entscheidung über ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu verhindern. Der Anwalt der Partei forderte eine Vertagung, da es nicht möglich gewesen sei, angemessen auf die eingereichten Dokumente und Videomaterialien zu reagieren. Außerdem verlangte die AfD Einsicht in Gutachten aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine neue Einschätzung der Gesamtpartei durch das Bundesamt.

Ablehnung von Anträgen und Rechtsmissbrauch

Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte die Anträge der AfD auf Vertagung des Verfahrens und Befangenheit gegen einzelne Richter ab. Der Vorsitzende Richter warf der AfD Rechtsmissbrauch vor, da die Partei keine neuen Argumente vorgebracht habe. Während der Verhandlung wollte die AfD Medienvertreter und Zuschauer ausschließen lassen, was vom Senat abgelehnt wurde. Das Gericht soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz Bestand hat, das die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft.

Kein Parteiverbot im Verfahren

Das Verfahren gegen den Verfassungsschutz betrifft kein Parteiverbot, sondern die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. In anderen Bundesländern wurde die Jugendorganisation Junge Alternative ebenfalls als rechtsextremistisch eingestuft. Die AfD plant rechtliche Schritte dagegen. Ein mögliches Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. In Münster wird geprüft, ob das Urteil aus der Vorinstanz Bestand hat.

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AfD gegen Verfassungsschutz: Scharfe Töne im Gerichtssaal

Mit mehreren Anträgen hat die AfD im Berufungsverfahren der Partei gegen den Verfassungsschutz versucht, eine rasche Entscheidung über ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu verhindern. Noch bevor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in die inhaltliche Auseinandersetzung einstieg, forderte der Anwalt der Partei eine Vertagung. Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, sagte Christian Conrad. Außerdem forderte der Anwalt Einsicht in Gutachten zur AfD aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine bislang nicht veröffentlichte neue Einschätzung der Gesamtpartei durch das Bundesamt. Diese Anträge wurden ebenso wie Einwände der AfD gegen die Besetzung des Senats abgelehnt. Nach Anträgen der AfD auf Vertagung des Verfahrens

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