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Scholz erkennt keinen Bedarf für gesetzliche Regelungen des Streikrechts

Published On: 13. März 2024 23:22

Bundeskanzler Olaf Scholz lobt das Streikrecht als demokratisches Recht

Am Mittwoch betonte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Bundestag, dass das Streikrecht als demokratisches Recht von Gewerkschaften und Arbeitnehmern erkämpft wurde. Er lobte die Sozialpartnerschaft in Deutschland und betonte, dass das Land stolz darauf sein könne. Scholz erklärte, dass er eine gesetzliche Regelung des Streikrechts nicht für notwendig halte und appellierte an die Tarifpartner, verantwortungsvoll mit ihren Möglichkeiten umzugehen.

Scholz betont die Bedeutung der Sicherheit von Land und Menschen

In der Fragestunde des Bundestags reagierte Scholz auf die Bedenken des FDP-Abgeordneten Reinhard Houben bezüglich der kostspieligen Folgen von Streiks, insbesondere in der kritischen Infrastruktur. Scholz betonte, dass es in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern weniger Streiks gebe und lobte die Gewerkschaften für ihre verantwortungsvolle Ausübung des Streikrechts. Er wies darauf hin, dass Streiks bei der Bahn auch eine Folge der Privatisierung seien.

Streikrecht und Privatisierung in Deutschland

Scholz erklärte, dass mit der Privatisierung auch die Möglichkeit des Streikrechts in bestimmten Bereichen eingeführt wurde. Früher seien diese Aufgaben von Beamtinnen und Beamten ausgeführt worden, die kein Streikrecht hatten. Der Bundeskanzler betonte, dass es wichtig sei, bei der Ausübung des Streikrechts darauf zu achten, dass weder das Land noch die Menschen gefährdet werden. Deutschland sei ein Land mit vergleichsweise wenigen Streiks in Europa und könne sich auf die Gewerkschaften verlassen, um verantwortungsvoll mit diesem Recht umzugehen.

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Scholz sieht keinen Bedarf an gesetzlicher Regelung des Streikrechts

Das Streikrecht sei „als demokratisches Recht“ von Gewerkschaften und Arbeitnehmern erkämpft worden, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch im Bundestag. Das Land könne „stolz“ sein auf die Sozialpartnerschaft. Eine gesetzliche Regelung des Streikrechts halte er nicht für nötig, sagte Scholz – und richtete einen Appell an die Tarifpartner: „Es kommt immer darauf an, dass alle von ihren Möglichkeiten auch einen guten Gebrauch machen.“ Der Kanzler äußerte sich in der Fragestunde des Bundestags auf eine Frage des FDP-Abgeordneten Reinhard Houben. Dieser hatte auf die kostspieligen Folgen des Bahnstreiks verwiesen und darauf, dass es in anderen europäischen Ländern gesetzliche Regelungen zu Streiks in der kritischen Infrastruktur gebe. Land und Menschen sollten nicht gefährdet werden Scholz entgegnete: „Wir sind das Land mit

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