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Die Doppelmoral der Walliser Behörden

Published On: 5. November 2021 11:48

Veröffentlicht am 5. November 2021 von RL.

Am vergangenen Sonntag war das Restaurant «Walliserkanne» Schauplatz einer filmreifen Szene. Mit roher Gewalt nahmen mehrere Dutzend Polizisten am Sonntagmorgen Mutter und Vater Aufdenblatten sowie Sohn Ivan fest, die den traditionsreichen Betrieb in vierter Generation führen (Corona-Transition berichtete). Hintergrund der Machtdemonstration der Behörden: Die «Walliserkanne» hielt die Türen ihres Restaurants stets für alle Menschen offen, auch für nicht Zertifizierte.

Inzwischen sind die Betreiber des Restaurants allerdings wieder frei. Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) hat den Antrag von Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold abgelehnt, wie das Gericht am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Arnold hatte dem ZMG für die Restaurantbetreiber Untersuchungshaft beantragt (Corona-Transition berichtete). Seit Sonntag hielten die Behörden die Familienmitglieder deshalb fest.

Er berief sich dabei auf Art. 221 der Schweizerischen Strafprozessordnung. Dieser erlaubt es den Behörden, eine Person, die «eines Verbrechens oder Vergehens» verdächtigt werde, in Untersuchungs- und Sicherheitshaft zu nehmen. Dies zum Beispiel dann, wenn der Beschuldigte «Personen beeinflusst oder auf Beweismittel einwirkt, um so die Wahrheitsfindung zu beeinträchtigen».

Das ZMG begründet die Verweigerung der Untersuchungshaft damit, dass kein besonderer Haftgrund vorliege. Ein solcher müsse für die «Anordnung von Untersuchungshaft nebst dem dringenden Tatverdacht zusätzlich erfüllt sein».

Interessant: Für das ZMG besteht jedoch der Tatverdacht, dass sich die Betreiber der «Walliserkanne» mehrerer Delikte schuldig gemacht hätten. Dazu schreibt das Gericht:

«Das ZMG betrachtet den dringenden Tatverdacht, dass sich die Beschuldigten der Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB), des Siegelbruchs (Art. 290 StGB), des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB) sowie allenfalls der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB) schuldig gemacht haben, als klar gegeben.»

Für die Anwälte der Familie Aufdenblatten wirft das Vorgehen des ZMG Fragen auf. «Mit der heute in ihrer Medienmitteilung veröffentlichten Erwägung … verletzt das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Wallis in krasser Weise die in der Bundesverfassung verankerte Maxime der Unschuldsvermutung gemäss Art. 32 Abs. 1 BV», schrieben sie in einer Medienmitteilung am Donnerstagabend. Vertreten werden die Gastwirte unter anderem von Rechtsanwalt und Strafverteidiger Walter Haefelin.

Die Anwälte betonten aber auch, dass sie sich gemeinsam mit der Familie Aufdenblatten sehr freuen, dass das ZMG den Antrag der Oberstaatsanwaltschaft auf die Intervention der Strafverteidiger hin abgelehnt habe. Die drei zuvor inhaftierten Familienmitglieder seien inzwischen wieder auf freiem Fuss. Das Restaurant «Walliserkanne» bleibe vorläufig geschlossen. Dies einerseits «zur Deeskalation und Beruhigung der äusserst emotionalen und durch die Medien zusätzlich aufgeheizten Stimmung». Andererseits aber auch wegen der behördlichen Anordnung.

Die Anwälte weiter: «Selbstverständlich hofft die Familie Aufdenblatten, bald wieder ihrer Berufung nachzukommen, nämlich Gäste aus aller Welt zu bewirten.» Für den Moment sei die Familie aus Rücksicht auf ihre physische und psychische Verfassung «von störenden äusseren Einflüssen abzuschirmen». Dies auch, um «Kraft für die kommende schwierige Zeit zu schöpfen».

Zur Erinnerung: Federführend bei der Schliessung der «Walliserkanne» waren Mathias Reynard (SP), Vorsteher des Departements Gesundheit, und Frédéric Favre (FDP), der Walliser Sicherheitsdirektor. «Die beiden Staatsräte haben mit Verfügung vom 28. Oktober die Schliessung des Restaurants angeordnet», erklärte Rechtsanwalt Philipp Kruse zu Beginn dieser Woche gegenüber Corona-Transition.

Kruse unterstützt die Familie im Verwaltungsverfahren betreffend Schliessung des Restaurants sowie als Anwalt der ersten Stunde nach der Verhaftung der drei Familienmitglieder. Er wird gegen die Verfügung der beiden Staatsräte vorgehen. «Ich bin mit einem weiteren Anwalt mandatiert, diese beim Kantonsgericht Wallis anzufechten», sagte er.

Dass die Walliser Regierung mit zweierlei Mass misst, verdeutlichte unlängst auch die Weltwoche. Während Frédéric Favre an der Familie Aufdenblatten ein Exempel statuieren lässt, zeigte der Staatsrat noch zu Beginn dieses Jahres grosse Rücksicht, als seine Regierungskollegen sich selber über die Corona-Massnahmen der Behörden hinwegsetzten.

Dazu die Weltwoche: «Favre hatte jedenfalls mehr Nachsicht gezeigt, als sich am 27. Februar seine Regierungskollegen Christophe Darbellay (CVP) und Roberto Schmidt (CSP) zur Unzeit in einem Restaurant in der Walliser Gemeinde Conthey bewirten liessen – dies, obwohl alle Beizen wegen des Lockdowns offziell geschlossen bleiben mussten und auch keine Gäste bewirten durften.» Und weiter: «Also ganz nach dem bewährten Motto: Den Untertanen Wasser predigen, aber dann selber Wein trinken.»

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