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Unfassbar: Staatsanwalt will keine Ermittlungen zur Antifa-Todesliste

Published On: 18. Oktober 2021 19:11

Imago; Collage: Wochenblick

Wochenblick-Chefredakteurin Elsa Mittmannsgruber ist eine derjenigen, die von der Antifa auf eine Todesliste gesetzt wurden (Wochenblick berichtete). Sie hat Anzeige erstattet, doch die Staatsanwaltschaft sieht von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab! Die Begründung: Der Tatbestand der gefährlichen Drohung sei nicht gegeben, auch wenn die Liste „Todesliste“ heißt und der Verfasser von „Entnahme“ der Gelisteten, also Mord spricht.

Es ist unfassbar. Da wittern gewisse „Aktivisten“ überall „Hass im Netz“, dann wird eine Todesliste gegen Regierungskritiker veröffentlicht und plötzlich ist es keine gefährliche Drohung, dazu aufzufordern eine Person aus der Gesellschaft „zu entnehmen“. Es wäre „kein Übel in Aussicht gestellt worden“, so die Begründung seitens der Staatsanwaltschaft. Wenn der Tod kein Übel ist, was denn dann?

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Wochenblick-Chefredakteurin Mag. Elsa Mittmannsgruber zum unfassbaren Verhalten der Staatsanwaltschaft:

Zitat aus der Todesliste: „Wäre es wirklich ein Verbrechen 250 Menschen zu entnehmen und zehntausende zu retten?“, wird im Hetzschreiben gefragt. Dann kommt auch der Vergleich zwischen Maßnahmen-Kritikern und Nazis, der an sich eigentlich schon eine Verharmlosung der Nazi-Verbrechen darstellen müsste. „Wie viel Menschen wären im Zweiten Weltkrieg nicht gestorben, wenn man rechtzeitig die 250 schlimmsten Nazis aus dem Weg geräumt hätte? In den nächsten Wochen und Monaten werden diese Menschen aber merken, dass man ihnen auch ganz ohne physische Gewalt große Probleme bereiten kann. Dazu reicht ein Notebook.“

Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund zu handeln

Für die Staatsanwaltschaft ist das offenbar kein Grund aktiv zu werden und es ist künftig in Österreich scheinbar recht einfach andere Menschen einzuschüchtern. Man darf eben nur Fragen stellen, dann geht das in Ordnung. Wobei die Aussage, dass man Menschen auch mit einem Notebook große Probleme bereiten kann, klingt doch irgendwie schon nach einer Drohung.

Bei Regierungs-Kritikern übliches Vorgehen

Elsa Mittmannsgruber lässt sich natürlich so leicht nicht abspeisen – auch nicht von der Staatsanwaltschaft und hat bei einem Anwalt nachgefragt. „Bei Regierungskritikern und in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln will, sei das ein übliches Vorgehen.“ Es müsste normalerweise „in alle Richtungen ermittelt werden“, lautete die Anwaltsauskunft. Es ginge in diesem Fall nicht nur um Drohung, sondern auch der Tatbestand der Verhetzung müsste geprüft werden. Ebenso das Anstacheln zu einer terroristischen Tat wäre einer Überprüfung würdig. Die Ausforschung des Verfassers zum Zweck seine tatsächlichen Motive herauszufinden, sollte das Mindeste sein. Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft sollten eigentlich ein Interesse daran haben, solche Personen auszuforschen. Bei Maßnahmen-Kritikern ist man da umgekehrt ganz schnell zur Stelle.

Messen mit zweierlei Maß

Als im Vorjahr Merkel, Baerbock und Drosten auf einer vergleichbaren Liste auftauchten, meinte der Präsident des Verfassungsschutzes in Thüringen, Stephan Kramer, dass der Fall „sehr ernst genommen wird und der Sache natürlich nachgegangen wird.“

Auch andere auf dem unsäglichen Schreiben auftauchende Personen haben Anzeigen eingebracht, doch es ist nicht davon auszugehen, dass diese Fälle anders behandelt werden als im Fall der WB-Chefredakteurin. Auch der Anwalt schätzt das so ein.

„Es sei bedauerlich, dass es immer erst Tote geben müsse, ehe die Gefahr wahrgenommen wird. Der Mord habe ihn nicht überrascht“, meinte derselbe Stephan Kramer nach dem Tankstellenmord durch einen vermeintlichen Maßnahmenkritiker. Muss es im Fall dieser Todesliste also erst Tote geben, bevor die Staatsanwaltschaft ermittelt, fragte Mittmannsgruber den Staatsanwalt. Der entgegnete, dass das damit nichts zu tun hätte. Das wäre dann eben ein eigener Fall.

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