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Einmal hassen und schon gesperrt

Published On: 22. Mai 2023 14:54

Neues Gesetz gegen digitale Gewalt geplant

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte plant ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt, das am Montag vorgestellt werden soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Betroffene von sogenannter „Hatespeech“ nach einmaliger Hetze Account-Sperren beantragen können. Die Zuständigkeit soll bei den Pressekammern der Landgerichte liegen. Anders als vom Bundesjustizministerium vorgesehen, sollen auch Volksverhetzungen zu den relevanten Delikten zählen.

Kritik an dem Gesetzentwurf

Es gibt Kritik an dem Gesetzentwurf. Es darf nicht sein, dass Linke über die Gefühle anderer Menschen entscheiden dürfen. Zusätzliche Auskunftsansprüche, wie vom Bundesjustizministerium gefordert, liefern zwar ein Puzzlestück auf dem Weg zur Durchsetzung von Schadensersatz, stoppen aber keine Gewalt und setzen gleichzeitig die Anonymität im Internet aufs Spiel. Es wird befürchtet, dass das Gesetz missbraucht werden könnte, um politische Gegner zu sperren.

Deutschland ähnelt immer mehr Nordkorea

Es wird vermutet, dass das Gesetz politisch motiviert ist und im Vorfeld der nächsten Bundestagswahl vorbereitet wird. Kritiker befürchten, dass politische Gegner gesperrt werden könnten. Deutschland ähnelt immer mehr Nordkorea, da hier die Linken am Ruder sind. Es ist wichtig, dass die Meinungsfreiheit erhalten bleibt und dass nicht eine bestimmte politische Gruppierung darüber entscheidet, was als „Hatespeech“ gilt.

Quelle: FAZ

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Einmal “hassen” und schon gesperrt

Was immer man unter “Hatespeech” verstehen mag, es darf nicht sein, dass irgendwelche Linken über irgendwelche Gefühle anderer Leute entscheiden dürfen. Aber sie tun es einfach und es wird wohl noch schlimmer kommen: Betroffene von sogenannter “Hatespeech” sollen nach dem Willen der Gesellschaft für Freiheitsrechte künftig schon nach einmaliger Hetze Account-Sperren beantragen können. Das berichtet die FAZ unter Berufung auf einen Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt, der am Montag vorgestellt werden soll. Es ist der erste Gesetzentwurf zu dem von der Bundesregierung geplanten Vorhaben, “Hatespeech” auch abseits des Strafrechts besser verfolgen zu können. Zu den relevanten Delikten sollen, anders als es das Bundesjustizministerium vorsieht, auch Volksverhetzungen zählen. Zuständig sollen laut dem Gesetzentwurf die Pressekammern bei den Landgerichten sein.

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