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Spanien: Lockdown verfassungswidrig – Politik beschließt einfach neue Schikanen

Published On: 27. Juli 2021 15:00

Symbolbild (Verfassungsgericht Madrid): FDV, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Am 14. Juli hat der spanische Verfassungsgerichtshof den, im Zuge des am 14. März 2020 ausgerufenen Alarmzustandes, verhängten Hausarrest für verfassungswidrig erklärt. Für mehrere Monate, bis 20. Juni 2020, durften die Spanier ihre Wohnungen nur für grundlegende Einkäufe in unmittelbarer Nähe des Wohnortes verlassen. Polizei und Militär kontrollierten Tragetaschen und Kassenzettel.

von James Osch

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Einschränkung ohne Grundlage: Ohrfeige für Politiker

Eingereicht hatte die Klage die als „ultrarechts“ bezeichnete Partei VOX. Mit 5 zu 6 war es eine äußerst knappe Entscheidung. Die Verfassungsrichter begründeten ihr Urteil damit, dass die Bewegungsfreiheit in der Verfassung verankert ist und deshalb nicht mittels des Alarmzustandserlasses ausgehebelt werden kann.

Prinzipiell wurden die verhängten Maßnahmen von den Richtern nicht infrage gestellt. Vielmehr rügten sie, dass derartige Grundrechtseinschränkungen nicht vom Instrument „Alarmzustand“ abgedeckt sind. Laut Ansicht der Richter hätte die Regierung vielmehr den Notstandszustand ausrufen müssen. Dieses Instrument unterliegt größerer parlamentarischer Kontrolle und wurde wahrscheinlich deshalb nicht eingesetzt.

Über 1 Mio. Strafmandate könnten ungültig sein

Des Weiteren entschieden die Verfassungsrichter, dass die Regierung auch mit der Ermächtigung des Gesundheitsministeriums zur Einschränkung von kommerziellen, rekreativen und kulturellen Aktivitäten gegen die Verfassung verstoßen hat. Im Raum steht nun die Frage, ob die im Zuge des Ausgangsverbots großzügig verteilten Verwaltungsstrafen mit dieser Entscheidung auch hinfällig werden bzw. rückerstattet werden müssen. Insgesamt wurden im relevanten Zeitraum 1,2 Mio Strafmandate für Vergehen im Zusammenhang mit der Ausgangssperre ausgestellt.

Wer sich nach der Aufhebung der verfassungswidrigen Maßnahmen auf solche Bilder freute, wird enttäuscht: Die Politik schiebt der Lebensfreude in Spanien nun einen Riegel vor. Foto: privat / zVg

Verfassungsgericht auf Regionalebene ausgehebelt

Wohl um in Zukunft solche höchstrichterlichen Verfahren zu verhindern bzw. sie zumindest auf Regionalebene zu beschränken hat man die Ergreifung von Maßnahmen jetzt balkanisiert. Teilweise lassen sich die Regionalregierungen ihre Grundrechtseinschränkungen bereits im Vorfeld von den jeweils zuständigen Gerichtshöfen absegnen.

Ironischerweise hat z.B. die katalonische Regierung am gleichen Tag des Richterspruches von Madrid neue Restriktionen eingeführt. Nachdem die Nachtgastronomie bereits eine Woche früher wieder ganz zusperren musste, wurde auch eine allgemeine Sperrstunde um 0:30 Uhr beschlossen.

Außerdem wurde die erlaubte Gruppengröße bei privaten oder öffentlichen Treffen neuerlich auf 10 Personen beschränkt. Gemeinsames Essen und Trinken im Freien wurde untersagt. Das ist ab sofort nur noch alleine möglich. Damit soll den bei Alt und Jung beliebten „botellónes“ ein Riegel vorgeschoben werden. Mit diesen familiären, inoffiziellen Trinkfeiern im Freien, auf Plazas und in Parks, hat sich der lebensfrohere Teil der Bevölkerung bisher über die Durststrecke im sozialen Bereich gehangelt.

Inoffizielle Zusammenkünfte unter Freunden und Bekannten sind den Behörden ein Dorn im Auge. Foto: privat / zVg

Polizei soll neue Diktatur-Erlässe durchsetzen

Durchgesetzt werden sollen die erneuten Schikanen durch erhöhte Polizeipräsenz und -kontrollen. Im Großraum Barcelona werden 300 zusätzliche Beamte zum Einsatz kommen. Die neuen Maßnahmen, einschließlich der seit Freitag wieder eingeführte nächtliche Ausgangssperre von 1 bis 6 Uhr, ließ man sich zur Sicherheit vom zuständigen Regionalgericht als verfassungskonform bestätigen. Die richterliche Zustimmung ist vorerst auf 7 Tage beschränkt. Von Regierungsseite geht man aber bereits von mindestens 3 Wochen Verlängerung aus.

Auslegung der Gesetzeslage nicht überall völlig klar

Gänzlich unumstritten ist diese Auslegung der Gesetzeslage national gesehen nicht. Während auch in den autonomen Regionen Valencia und Kantabrien wieder Ausgangssperren gelten, hat z.B. die Gerichtsbarkeit der Kanaren dagegen gestimmt. Seitens der kanarischen Regierung hat man bereits angekündigt, beim Höchstgericht Revision einzulegen.

Die Regierung der Balearen wird nächste Woche über neue Maßnahmen entscheiden. Regionalpräsidentin Francina Armengol bittet bis dahin um Ruhe und warnt vor Spekulationen über eine Wiederkehr der Ausgangssperre. Wie die bisherigen Erfahrungen in dieser Krise gezeigt haben, sind solche Aussagen kein gutes Zeichen. Armengol bewies bereits kein gutes Händchen, als ihre Regierung über 200 Schüler teils trotz negativem Test in ein Quarantäne-Hotel verbringen ließ – Wochenblick berichtete.

Nur mehr auf offiziellen Terrassen sollen Zusammenkünfte zwischen Menschen aus unterschiedlichen Haushalten erlaubt sein. Foto: privat / zVg

Verschärfung kommen trotz Impf-Rekord

Die neuen Maßnahmen scheinen gerade vor der öffentlichen Erzählung besonders kurios. Denn aktuell ist gerade, dass Spanien jetzt „Weltsp(r)itze“ ist. Mit 54,3 Prozent an doppelt geimpften Personen hat man eine der höchsten Impfquoten Europas. Trotzdem schärft man nach. Den Widerstand dagegen reden die Mächtigen hingegen klein: Die Mainstream-Presse bezeichnete die Demos am vergangenen Wochenende wahrheitswidrig als „ein paar hundert Leugner ohne Masken“. 

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